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Umweltorganisationen lehnen NRW-Gesetzesantrag zur Verlängerung des beschleunigten Bauens im Außenbereich entschieden ab
Gemeinsame Pressemitteilung | 21.11.2019

Umweltorganisationen lehnen NRW-Gesetzesantrag zur Verlängerung des beschleunigten Bauens im Außenbereich entschieden ab

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c. Pixabay

Gemeinsame Pressemitteilung von DNR, BBN, BDLA, BUND, NABU und UVP-Gesellschaft

§ 13b im Baugesetzbuch ist wohnungspolitisch erfolglos und ökologisch kontraproduktiv

Berlin - Die Umweltorganisationen BUND, BBN, BDLA, NABU, UVP-Gesellschaft und der Umweltdachverband DNR haben den aktuellen Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur baugesetzlichen Verlängerung des beschleunigten Bebauungsverfahrens im Außenbereich scharf kritisiert.

„Nachdem es im Bundeskabinett offensichtlich kein Einvernehmen dazu gibt, wird jetzt versucht, im Hauruckverfahren über den Bundesrat eine Gesetzesänderung voranzutreiben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der im vorletzten Jahr eingeführte Paragraf 13b des Baugesetzbuchs wohnungspolitisch erfolglos und ökologisch kontraproduktiv ist“, so die Verbände in ihrer Bewertung.

Wesentliches Motiv vieler Gemeinden für die Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem beschleunigten Verfahren sei es, auf eine Umweltprüfung sowie auf jegliche Ausgleichsmaßnahmen verzichten zu können. Damit würden lediglich Mitnahmeeffekte zu Lasten der Umwelt genutzt.

Durch den Wegfall der Umweltprüfung wird zudem der Artenschutz vernachlässigt. Natur und Umwelt sind damit eindeutig Leidtragende des Verfahrens. Auch steht der Paragraf 13b dem Ziel einer Reduktion des Flächenverbrauchs entgegen, da dadurch der Neubau auf der „grünen Wiese“ anstelle einer verstärkten Innenentwicklung befördert wird. Im Gegenteil wird sogar die notwendige Sanierung und Wiederbelebung von Ortskernen konterkariert. Daher hatte sich entgegen der Behauptung im NRW-Gesetzesantrag auch nicht die gesamte Baulandkommission für eine Verlängerung des beschleunigten Bauens im Außenbereich ausgesprochen, sondern nur die dort vertretenen Bundestagsabgeordneten und Landesbauminister. Ein Konsens oder auch nur eine Mehrheit kam in der Baulandkommission hierzu nicht zustande.

Nach Überzeugung der beteiligten Organisationen werde mit dem neuen Rechtsinstrument zudem das wichtige Ziel einer Schaffung von kostengünstigem Wohnraum eindeutig verfehlt. Denn alle bisherigen Erkenntnisse belegen, dass überwiegend Gebiete für Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum geplant würden, während das Instrument in den Ballungsräumen mit großem Wohnungsmangel kaum angewendet wird. Der zur Linderung der Wohnungsnot dringend notwendige Miet- und Geschosswohnungsbau erfolgt jedoch gerade nicht.

„Damit wird deutlich: Das Instrument des Paragraf 13b ist wohnungspolitisch erfolglos, europarechtlich fragwürdig, planungsrechtlich widersinnig sowie umweltpolitisch unvertretbar“, so die Verbände weiter. BBN, BDLA, BUND, NABU, UVP-Gesellschaft und DNR appellieren daher an die Mitglieder des Bundesrats, die empfohlene Verlängerung des Paragrafen bis Ende 2022 kategorisch abzulehnen.

Ein gemeinsames Thesenpapier der Verbände von Ende Oktober 2019 ist hier erhältlich.

Fachliche Nachfragen
BBN | Prof. Klaus Werk, Stellv. Vorsitzender, Tel. 0170 -7743866, klaus.werk@werk-home.de

BDLA |Mario Kahl,  Stellv. Bundesgeschäftsführer Tel. 030 278715-0, mario.kahl@bdla.de

BUND | Magnus Wessel, Leiter Naturschutzpolitik, Tel. 030-27586-543, magnus.wessel@bund.net

DNR | Florian Schöne, Politischer Geschäftsführer Tel. +49 (0)30 678 1775 99, florian.schoene@dnr.de   

NABU | Stefan Petzold, Referent für Siedlungsentwicklung, Tel. 0152.59267352, stefan.petzold@nabu.de

UVP | Johannes Bohl, Vorstandsmitglied UVP-Gesellschaft, Tel. 0931-79645-0, bohl@ra-bohl.de

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Undine Kurth

ehem. Vizepräsidentin (bis 03/2021)

030 - 6781775 70

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