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EU-Klimaschutzgesetz wird Versprechungen des Green Deals nicht gerecht
Pressemitteilung | 04.03.2020
#Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

EU-Klimaschutzgesetz wird Versprechungen des Green Deals nicht gerecht

Niebert: „Kommission drückt sich vor den notwendigen Konsequenzen“

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EU-Parlament

Berlin/Brüssel – Der heute von der EU-Kommission vorgestellte Vorschlag für ein EU-Klimagesetz ist aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) trotz wichtiger Elemente ein unzureichender Auftakt für den vielversprechenden Green Deal. Vor allem die in dem Gesetz vorgeschlagene Zeitschiene für das Klimaziel für 2030, mit dem die EU im November zum UN-Klimagipfel nach Glasgow fahren will, ist problematisch.
 

„Ein Klimagesetz der EU mit einer rechtlich verbindlichen Festschreibung der Klimaneutralität ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Klimakrise. Dennoch drückt sich die Kommission mit der Ausgestaltung des Vorschlags vor den notwendigen Konsequenzen. Solange im Gesetz nicht ein verbindliches, wissenschaftlich abgesichertes Klimaziel auch für 2030 formuliert ist, bleibt das beste Gesetz eine leere Hülle.“
Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings

Und weiter: „Die Vorlage eines EU-Klimaziels im September mit einer Verringerung der CO2-Emissionen um 50-55 Prozent ist viel zu spät, viel zu zögerlich und wird der Klimakrise nicht gerecht. Damit bringt die Kommission den gesamten UN-Prozess zur Ambitionssteigerung im Vorfeld der Klimakonferenz in Glasgow ernsthaft in Gefahr und verkennt die Dringlichkeit der Herausforderungen“.

Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission beinhaltet das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Unterfüttert ist dieses Ziel mit einem Pfad mit Zwischenzielen beginnend in 2030, den die Kommission per Durchführungsrechtsakt und basierend auf ökonomischen, sozialen, technologischen und wissenschaftlichen Gegebenheiten zukünftig festlegen soll. Mithilfe eines Überprüfungsmechanismus kann die Kommission die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten alle fünf Jahre bewerten.

„Wir begrüßen den Vorschlag rechtlich zu verankern, dass keinerlei klima- und umweltschädliche Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Dazu muss allerdings auch die Abschaffung umwelt- und klimaschädlicher Subventionen gehören“, so Niebert weiter.

Kontakt für Rückfragen

Prof. Dr. Kai Niebert

Präsident

030 6781775-902

niebert@dnr.de

Elena Hofmann

Referentin für EU-Klima- und Energiepolitik; Koordinatorin Europawahl

030 6781775-79

elena.hofmann@dnr.de

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