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Kontraproduktive und rechtswidrige Symbolpolitik: Umweltorganisationen kritisieren Gesetz zur Genehmigungsbeschleunigung
Gemeinsame Pressemitteilung | 31.01.2020
#Politik und Gesellschaft

Kontraproduktive und rechtswidrige Symbolpolitik: Umweltorganisationen kritisieren Gesetz zur Genehmigungsbeschleunigung

Verbesserte Planung und Beteiligung statt Aushebelung des Rechtsschutzes nötig

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c. Pixabay

Berlin - Die Umweltorganisationen BUND, NABU, DUH, UVP-Gesellschaft, VCD und der Umweltdachverband DNR haben die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Genehmigungsbeschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich durch den Deutschen Bundestag als kontraproduktive und rechtswidrige Symbolpolitik kritisiert. Das so genannte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz verstoße gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und gegen EU-rechtlich verbriefte Klagerechte. Zudem sei es ungeeignet, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse wirksam zu beschleunigen.

„Das Gesetz hebelt Klagerechte aus, führt aber nicht zu einer beschleunigten und verbesserten Planung, sondern befördert nur Rechtsunsicherheit.“
Die Umweltverbände

Dem Maßnahmengesetz vorgeschaltet ist ein Planfeststellungsverfahren für jeden Einzelfall, das nicht mit einem Planfeststellungsbeschluss, sondern mit einem nachgeschalteten Gesetzesbeschluss ende, in dem der Gesetzgeber eine eigene Abwägungsentscheidung zu treffen habe. Die einzig mögliche Zeitersparnis entstünde dadurch, dass Klageverfahren ausgebremst würden.
Das Maßnahmengesetz könne zudem der Anfang dafür sein, zukünftig jedes beliebige Infrastrukturprojekt vom Deutschen Bundestag anstelle der zuständigen Fachbehörden beschließen zu lassen, so die Befürchtung der Verbände. Die insbesondere von zahlreichen Abgeordneten der Unionsfraktion unterstützte Initiative lenke von den eigentlich relevanten Faktoren bei der Planung und Genehmigung großer Infrastrukturmaßnahmen ab und stelle einen Dammbruch zu Lasten von Umwelt und Rechtsschutz dar.

Auch aus Sicht der Verbände spielt die Planungsbeschleunigung für den zügigen Umbau der Infrastruktur eine große Rolle, doch werde das Gesetz dieser Aufgabe nicht gerecht. Die Rechtswidrigkeit des Gesetzesvorstoßes selbst könne vielmehr zu erheblichen Verzögerungen führen. Daher sei mit Blick auf die im Gesetz aufgeführten 14 Verkehrsinfrastrukturprojekte unter Rechtsexperten schon die Rede von einer „Todesliste“. Die Verbände appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, zielführende Initiativen für eine Planungsbeschleunigung zu ergreifen, die im Einklang mit dem Umweltrecht und dem Recht auf Zugang zu den Gerichten im Sinne der Aarhus-Konvention stehen.

Die Handlungsempfehlungen der Verbände zur Planungsbeschleunigung sind unter www.dnr.de/positionen erhältlich.

 

Kontakt für Rückfragen

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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