Umweltorganisationen kritisieren Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung als rechtswidrig und ungeeignet
Verbesserte Planung und Beteiligung statt Aushebelung des Rechtsschutzes nötig
Berlin - Die Umweltorganisationen BUND, NABU, DUH, UVP-Gesellschaft, VCD und der Umweltdachverband DNR haben den Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung von InfrastrukturmaĂnahmen im Verkehrsbereich (so genanntes MaĂnahmengesetzvorbereitungsgesetz) als in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig kritisiert.
Der Gesetzentwurf verstoĂe gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und gegen EU-rechtlich verbriefte Klagerechte. Zudem sei er ungeeignet, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse wirksam zu beschleunigen. Denn dem MaĂnahmengesetz fĂŒr jeden Einzelfall vorgeschaltet sei ein Planfeststellungsverfahren, das nicht mit einem Planfeststellungsbeschluss, sondern mit einem nachgeschalteten Gesetzesbeschluss ende, in dem der Gesetzgeber eine eigene AbwĂ€gungsentscheidung zu treffen habe. Die einzig mögliche Zeitersparnis entstĂŒnde dadurch, dass Klageverfahren ausgehebelt wĂŒrden. Der Entwurf fĂŒr ein MaĂnahmengesetz könne ferner der Anfang dafĂŒr sein, zukĂŒnftig jedes beliebige Infrastrukturprojekt vom Deutschen Bundestag anstelle der zustĂ€ndigen Fachbehörden beschlieĂen zu lassen, so die BefĂŒrchtung der VerbĂ€nde.
âDer Gesetzentwurf hebelt Klagerechte und Rechtsstaatlichkeit aus, fĂŒhrt aber nicht zu einer beschleunigten und verbesserten Planungâ, so die EinschĂ€tzung der VerbĂ€nde am Rande einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag. Der VorstoĂ des Bundesverkehrsministeriums lenke daher von den eigentlich relevanten Faktoren bei der Planung und Genehmigung groĂer InfrastrukturmaĂnahmen ab und stelle einen Dammbruch zu Lasten von Umwelt und Rechtsschutz dar.
Nach Ăberzeugung der VerbĂ€nde gebe es zahlreiche Ansatzpunkte, um eine konkrete Planungsbeschleunigung zu erreichen, ohne die Umwelt- und Klagerechte auszuhebeln. Hierzu gehöre die deutliche StĂ€rkung einer frĂŒhzeitigen und umfangreichen Ăffentlichkeitsbeteiligung. Eine ergebnisoffene PrĂŒfung möglicher Alternativen und eine plausible BegrĂŒndung der dann gewĂ€hlten Variante könnten zudem beschleunigend auf die weiteren Planungsschritte sowie die Umsetzung des Projektes wirken. DafĂŒr mĂŒssten die Planungs- und PersonalkapazitĂ€ten in den zustĂ€ndigen Verwaltungen der BundeslĂ€nder gestĂ€rkt und neue Formen der Planung wie interdisziplinĂ€re Teams etabliert werden. SchlieĂlich könnte eine verstĂ€rkte Kooperation mit den UmweltverbĂ€nden zur Verbesserung und Beschleunigung von Planungsverfahren fĂŒhren. Der bundesweite âBĂŒrgerdialog Stromnetzâ sei ein gutes Beispiel dafĂŒr, wie Ăffentlichkeits- und VerbĂ€ndebeteiligung informell funktionieren kann.
âUmweltverbĂ€nde haben in Zeiten reduzierter behördlicher VollzugskapazitĂ€ten die immer wichtigere Aufgabe, erkennbare Fehler oder VerstöĂe beispielsweise gegen umweltrechtliche Vorschriften aufzudeckenâ, so die EinschĂ€tzung der VerbĂ€nde in einem gemeinsamen Papier. Auch aus Sicht der VerbĂ€nde spielt die Planungsbeschleunigung fĂŒr den zĂŒgigen Umbau der Infrastruktur eine groĂe Rolle, doch werde der vorgelegte Gesetzesentwurf dieser Aufgabe nicht gerecht. Die Rechtswidrigkeit des GesetzesvorstoĂes selbst fĂŒhre vielmehr zu einer weiteren Verzögerung.
Die VerbĂ€nde appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den vorliegenden Gesetzentwurf fĂŒr ein MaĂnahmengesetz zurĂŒckzuweisen und zielfĂŒhrende Initiativen fĂŒr eine Planungsbeschleunigung im Einklang mit dem Umweltrecht zu ergreifen.
Die Handlungsempfehlungen der VerbÀnde sind hier erhÀltlich.
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