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Umweltorganisationen kritisieren Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung als rechtswidrig und ungeeignet
Gemeinsame Pressemitteilung | 17.01.2020
#Wirtschaft

Umweltorganisationen kritisieren Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung als rechtswidrig und ungeeignet

Verbesserte Planung und Beteiligung statt Aushebelung des Rechtsschutzes nötig

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c. Pixabay

Berlin - Die Umweltorganisationen BUND, NABU, DUH, UVP-Gesellschaft, VCD und der Umweltdachverband DNR haben den Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich (so genanntes Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) als in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig kritisiert.

Der Gesetzentwurf verstoße gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und gegen EU-rechtlich verbriefte Klagerechte. Zudem sei er ungeeignet, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse wirksam zu beschleunigen. Denn dem Maßnahmengesetz fĂŒr jeden Einzelfall vorgeschaltet sei ein Planfeststellungsverfahren, das nicht mit einem Planfeststellungsbeschluss, sondern mit einem nachgeschalteten Gesetzesbeschluss ende, in dem der Gesetzgeber eine eigene AbwĂ€gungsentscheidung zu treffen habe. Die einzig mögliche Zeitersparnis entstĂŒnde dadurch, dass Klageverfahren ausgehebelt wĂŒrden. Der Entwurf fĂŒr ein Maßnahmengesetz könne ferner der Anfang dafĂŒr sein, zukĂŒnftig jedes beliebige Infrastrukturprojekt vom Deutschen Bundestag anstelle der zustĂ€ndigen Fachbehörden beschließen zu lassen, so die BefĂŒrchtung der VerbĂ€nde.

„Der Gesetzentwurf hebelt Klagerechte und Rechtsstaatlichkeit aus, fĂŒhrt aber nicht zu einer beschleunigten und verbesserten Planung“, so die EinschĂ€tzung der VerbĂ€nde am Rande einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag. Der Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums lenke daher von den eigentlich relevanten Faktoren bei der Planung und Genehmigung großer Infrastrukturmaßnahmen ab und stelle einen Dammbruch zu Lasten von Umwelt und Rechtsschutz dar.

Nach Überzeugung der VerbĂ€nde gebe es zahlreiche Ansatzpunkte, um eine konkrete Planungsbeschleunigung zu erreichen, ohne die Umwelt- und Klagerechte auszuhebeln. Hierzu gehöre die deutliche StĂ€rkung einer frĂŒhzeitigen und umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine ergebnisoffene PrĂŒfung möglicher Alternativen und eine plausible BegrĂŒndung der dann gewĂ€hlten Variante könnten zudem beschleunigend auf die weiteren Planungsschritte sowie die Umsetzung des Projektes wirken. DafĂŒr mĂŒssten die Planungs- und PersonalkapazitĂ€ten in den zustĂ€ndigen Verwaltungen der BundeslĂ€nder gestĂ€rkt und neue Formen der Planung wie interdisziplinĂ€re Teams etabliert werden. Schließlich könnte eine verstĂ€rkte Kooperation mit den UmweltverbĂ€nden zur Verbesserung und Beschleunigung von Planungsverfahren fĂŒhren. Der bundesweite „BĂŒrgerdialog Stromnetz“ sei ein gutes Beispiel dafĂŒr, wie Öffentlichkeits- und VerbĂ€ndebeteiligung informell funktionieren kann.

„UmweltverbĂ€nde haben in Zeiten reduzierter behördlicher VollzugskapazitĂ€ten die immer wichtigere Aufgabe, erkennbare Fehler oder VerstĂ¶ĂŸe beispielsweise gegen umweltrechtliche Vorschriften aufzudecken“, so die EinschĂ€tzung der VerbĂ€nde in einem gemeinsamen Papier. Auch aus Sicht der VerbĂ€nde spielt die Planungsbeschleunigung fĂŒr den zĂŒgigen Umbau der Infrastruktur eine große Rolle, doch werde der vorgelegte Gesetzesentwurf dieser Aufgabe nicht gerecht. Die Rechtswidrigkeit des Gesetzesvorstoßes selbst fĂŒhre vielmehr zu einer weiteren Verzögerung.

Die VerbĂ€nde appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den vorliegenden Gesetzentwurf fĂŒr ein Maßnahmengesetz zurĂŒckzuweisen und zielfĂŒhrende Initiativen fĂŒr eine Planungsbeschleunigung im Einklang mit dem Umweltrecht zu ergreifen.

Die Handlungsempfehlungen der VerbÀnde sind hier erhÀltlich.

 

Florian Schöne

GeschĂ€ftsfĂŒhrer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Nina Slattery

Referentin fĂŒr Presse und Kommunikation (bis 01/2020)

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