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Mitglieder der Kohlekommission zur Aufkündigung des Kohle-Kompromisses durch die Bundesregierung
Stellungnahme | 21.01.2020
#Klima und Energie #Emissionen

Mitglieder der Kohlekommission zur Aufkündigung des Kohle-Kompromisses durch die Bundesregierung

Schornstein
© AdobeStock/Westwind
Kraftwerksschornstein

Stellungnahme von

  • Prof. Dr. Barbara Praetorius, ehemalige Vorsitzende der Kohlekommission
  • Olaf Bandt, Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Nachfolger von Prof. Dr. Hubert Weiger
  • Antje Grothus, Initiative Buirer für Buir, als Vertreterin der Interessen der Tagebaubetroffenen im Rheinland
  • Martin Kaiser, Geschäftsführer Greenpeace Deutschland
  • Dr. Felix Christian Matthes, Energieexperte
  • Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring
  • Dipl.-Ing. Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW
  • Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber, Klimaforscher

Berlin – Bund und Kohleländer haben am 15. Januar 2020 eine Einigung zum Kohleausstieg vorgestellt, die sich auf den von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) erarbeiteten Kohlekompromiss bezieht. Die unterzeichnenden ehemaligen Mitglieder der Kommission stellen fest, dass die seit einem Jahr verkündete 1:1-Umsetzung des in der KWSB erzielten Kompromisses mit der Bund-/Kohleländer-Einigung klar und sehr einseitig verlassen wurde.

Es war immer unser Ziel, den Klimaschutz und Strukturwandel mit einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten, den Interessen der Kohleregionen, den Interessen der Industrie und dem gesamtgesellschaftlichen Interesse an einem wirksamen Klimaschutz zu schaffen. Deshalb haben wir den Endbericht der Kommission als Kompromiss mitgetragen:

  • da wir einer Herstellung eines gesellschaftlich tragfähigen Kompromisses zur zukünftigen Entwicklung der Kohleverstromung auf einem berechenbaren und stetigen Pfad aus gesellschaftlichen sowie energie-, klima- und wirtschaftspolitischen Gründen eine herausragende Bedeutung beimessen;
  • da wir die europäische und internationale Ausstrahlung eines gemeinschaftlich getragenen Kompromisses und damit glaubwürdigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung für relevant halten;
  • da die festgelegten Revisionszeitpunkte entlang des vereinbarten Pfades ein verlässliches Nachsteuern und eine Reaktion auf veränderte klimapolitische Rahmenbedingungen ermöglicht hätte.

Und wir tragen den Kompromiss aus genannten Gründen bis heute mit,

  • obwohl wir das klimapolitische Ambitionsniveau der Empfehlungen weiterhin für nicht hinreichend halten, um einen ausreichenden Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaziele zu leisten und
  • obwohl wir Kraftwerksstilllegungen über Entschädigungszahlungen vor allem für weitgehend abgeschriebene oder betriebswirtschaftlich nicht rentable Kraftwerke nicht für eine anstrebenswerte Lösung ansehen.

Mit der Bund-Kohleländer-Einigung zum Kohleausstieg vom 15. Januar 2020 sehen wir Buchstaben und Geist der in den Empfehlungen der KWSB erzielten Kompromisse vor allem mit Blick auf den Klimaschutz sowie den Umgang mit den vom Braunkohletagebau betroffenen Menschen grob verletzt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die von Bund und Ländern beschlossenen Abweichungen von den Empfehlungen der KWSB gravierend und einseitig zu Lasten von Klimaschutz und Tagebaubetroffenen gehen:

1) Kohleausstiegspfad klimapolitisch unzureichend und EU-Emissionshandel geschwächt: Die Empfehlungen der KWSB waren für uns nur zustimmungsfähig, da der Pfad für den Kapazitätsabbau und die Emissionsminderungen der Kohlekraftwerke ab 2018 als stetig vorgegeben und mit einem Zwischenziel für das Jahr 2025 versehen wurde (substanzielle Emissionsminderung von weiteren 10 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Bereich der Braunkohlekraftwerke in 2025). Aus rein klimapolitischer Sicht hätte der Emissionsminderungspfad deutlich unterhalb des vereinbarten, annähernd linearen und lückenlosen Pfades liegen müssen. Die nun vereinbarte Abschaltreihenfolge für die den Emissionsminderungspfad dominierenden Braunkohlekraftwerke bildet den gefundenen Kompromisspfad nicht ab und zeichnet sich im Gegenteil durch höhere Emissionen aus. Im besonders relevanten Zeitraum ab 2023 kommt es vor 2028 nur zu geringfügigen und in den Jahren 2028 und Ende 2029 zu sehr weitreichenden Kraftwerksabschaltungen, um das Ziel für 2030 einzuhalten. In den Jahren 2018 bis 2020 wird es bei der Braunkohle auch nur eine einzige, symbolische Stilllegung von 300 Megawatt geben, statt der vorgesehenen signifikanten Beiträge zum 2020-Klimaschutzziel. Insgesamt werden im Vergleich zum von der KWSB empfohlenen stetigen Minderungspfad allein durch die Braunkohlenkraftwerke bis 2030 etwa 40 Millionen Tonnen zusätzlich emittiert.

Entsprechend des Budgetprinzips müsste es angesichts der zusätzlichen Emissionen in den 2020er Jahren in den Folgejahren zu einem deutlich früheren Kohleausstieg kommen. Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass die durch Abschaltungen nicht mehr benötigten Emissionszertifikate in vollem Umfang gelöscht werden. Durch hohe Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber, die einen Weiterbetrieb von Anlagen bis in die späten 2020er Jahre absichern, kann zudem die zunehmende Wirksamkeit des Preissignals im europäischen Emissionshandel konterkariert werden. In der Summe ist dieser Abschaltplan nicht nur klimapolitisch falsch, sondern mit seinen starken Sprüngen auch energiewirtschaftlich und energiepolitisch hoch problematisch, da so das Stromsystem und der Strommarkt hoch belastet werden.

2) Inbetriebnahme von Datteln 4 trotz anderslautender Empfehlung:
Die Empfehlungen der KWSB waren für uns nur zustimmungsfähig, da die Inbetriebnahme neuer, im Strommarkt hoch ausgelasteter und damit sehr emissionsreicher Kraftwerke ausgeschlossen werden sollte. Mit der nunmehr trotzdem vorgesehenen Inbetriebnahme des Kraftwerksblocks Datteln 4 steigen für die 2020er-Jahre auch im Bereich der Steinkohlekraftwerke die Emissionen, wenn der von der KWSB empfohlene Kapazitätsabbau bei den Steinkohlenkraftwerken nicht deutlich verstärkt wird. Dafür reicht es nicht, äquivalente Kraftwerkskapazitäten vom Markt zu nehmen, sondern es müssen mindestens die äquivalenten CO2-Mengen eingespart werden, um den vereinbarten Klimaschutzpfad nicht zu verletzen.

3) Unnötige und unwiederbringliche Zerstörung von Dörfern nicht akzeptabel:
Für unsere Zustimmung zu den Empfehlungen war unabdingbar, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um weitere Umsiedlungen im Bereich der Braunkohletagebaue zu vermeiden. Mit Blick auf die im Abschaltplan vorgesehenen vorzeitigen Stilllegung von Kraftwerksblöcken am Standort Weisweiler am Tagebau Inden (der vollständig erschlossen ist und nun nach Angaben von RWE fünf Jahre früher geschlossen werden soll) und der damit verbundenen höheren Fördermengen im Tagebau Garzweiler sowie der damit verbundenen Belastungen für Dörfer und Menschen sehen wir den KWSB-Kompromiss ernsthaft verletzt. Hier würde die Chance vertan, einen gesellschaftlichen Großkonflikt zu befrieden und mit der Berücksichtigung der Belange der Tagebaubetroffenen soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen.

4) „Insellösung“ für den Hambacher Wald nicht nachvollziehbar:
Bekannt gewordene Planungen von RWE, den Erhalt des Hambacher Waldes nicht durch einen rechtzeitigen Stopp der Tagebaugrenze zu erreichen, sondern den Tagebau um den Wald herum fortzuführen, sind empörend. Nicht nur widerspricht dieser Plan den jahrelangen Beteuerungen von RWE, eine solche Tagebauführung sei unmöglich zu realisieren, es bedeutet auch die mittelfristige Austrocknung des verbliebenen Waldes und die Zerstörung dahinterliegender Dörfer wie Manheim und Morschenich und der dazu gehörenden großen Bürgewälder. Gemäß den KWSB-Empfehlungen muss verbindlich geregelt werden, dass der Hambacher Wald dauerhaft erhalten wird.

5) Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt:
Der vorliegende Kompromiss zwischen den Kohleländern und der Bundesregierung enthält nicht die für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien vereinbarte Umsetzung. Vor dem Hintergrund von massiven Entlassungen in der Windindustrie und vom drohenden Einbruch der Fotovoltaik (PV) durch den Solardeckel verstößt auch das gegen den Beschluss der Kommission. Der Abschlussbericht ist eindeutig: „Für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent ist eine ausreichende Flächenausweisung notwendig. Insbesondere müssen für Windenergieanlagen und Freiflächen PV Anlagen Flächen in relevanter Größe ausgewiesen, akzeptiert und genehmigt werden.“ Und: „Eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der Klimaziele ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit das im Koalitionsvertrag vereinbarte 65-Prozent-Ziel erreicht werden kann, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien.“

Wir sehen ohne entsprechende Korrekturen den in der KWSB gefundenen und von uns bisher mitgetragenen Kompromiss durch Bund und Länder aufgekündigt. Dies gilt auch und besonders, nachdem die Bundesregierung und die Bundesländer über einen Zeitraum von nahezu zwölf Monaten vielfältig und nachdrücklich zugesichert haben, dass der gefundene Kompromiss der KWSB 1:1 umgesetzt würde.

Das aktuelle Vorgehen von Bund und Ländern diskreditiert nicht zuletzt Prozesse, die gesellschaftliche Großkonflikte durch Kompromissfindung unter den Stakeholdern lösen bzw. entschärfen können. Die Kommission hat unter einem hohen Engagement aller Beteiligten einen Kompromiss gefunden, der die Mandate aller Kommissionsmitglieder bis an die Grenzen belastete. Dieser mühsam ausgehandelte Kompromiss hat einen gesellschaftlichen Konflikt in weiten Teilen befriedet. Dafür stehen selbst sehr unterschiedliche Akteure bis heute, wie diverse gemeinsame Initiativen der letzten Monate zeigen. Dieser gesellschaftliche Frieden wird nun von Bund und Ländern einseitig und leichtfertig gefährdet.

Wir bedauern ausdrücklich, dass mit der nun erwartbaren Verstärkung eines weitreichenden Konflikts um die Entwicklung der Kohleverstromung in Deutschland wichtige Jahre für den Klimaschutz verloren gehen werden und sich die für Regionen, Anwohner, Beschäftige und Unternehmen scheinbar erreichte Planungssicherheit als überaus trügerisch erweisen könnte.

Wir appellieren nachdrücklich an den Gesetzgeber, die Bund-Länder-Einigung wieder auf den von der KWSB vereinbarten Pfad zurückzuführen. Schon in der KWSB wurde das Interesse des Klimaschutzes nur unzureichend berücksichtigt. Diese Einigung weiter zu dehnen und dem Klimaschutz zu schaden ist unverantwortlich. Der durch den Kompromiss gefundene gesellschaftliche Frieden ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig aufgegeben werden darf. Wir stehen weiter hinter dem Kompromiss, sofern er wirklich ernsthaft und umfassend umgesetzt wird.

Kontakt für Rückfragen

Prof. Dr. Kai Niebert

Präsident

030 6781775-902

niebert@dnr.de

Tobias Pforte-von Randow

Koordinator Politik & Gesellschaft - stllv. politischer Geschäftsführer

030 6781775-913

tobias.pfortevonrandow@dnr.de

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