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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz
Pressemitteilung | 07.05.2021
#Klima und Energie #Politik und Gesellschaft #Emissionen #Nachhaltigkeit #Biodiversität und Naturschutz

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz

DNR: Bundesregierung muss Klima- und Umweltpolitik auf ein ganz neues Niveau heben

Kohlekraftwerke_c._Pixabay
c. Pixabay

Berlin - Am 29. April hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz in einem historischen Urteil für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich nachbessern und sicherstellen, dass der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürger*innen nachkommt und Deutschland seine Klimaschutzambitionen bis 2030 aber auch darüber hinaus deutlich verstärkt. Das Präsidium des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter*innen als ein wegweisendes Signal für den Natur-, Tier- und Umweltschutz und bedankt sich herzlich bei allen Ehren- und Hauptamtlichen in seinen Mitgliedsorganisationen, die an der Vorbereitung und Durchsetzung dieses Urteils zum Teil über Jahre mitgearbeitet haben.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine klimapolitische Zäsur und revolutioniert den Freiheitsbegriff in der öffentlichen Wahrnehmung. Freiheit bedeutet künftig auch, dass wir kommenden Generationen nicht die Folgen unseres Nicht-Handelns auferlegen dürfen. Diese Entscheidung wird Signalwirkung für den Natur-, Tier- und Umweltschutz haben und muss nun endlich das politische Momentum entwickeln, das die deutsche Klima- und Umweltpolitik so lange hat vermissen lassen“, so das neue gewählte DNR-Präsidium.

Das Bundesverfassungsgericht kritisiert an der aktuellen Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes, dass das Deutschland klimawissenschaftlich noch zustehende CO2-Budget schon 2030 weitestgehend aufgebraucht wäre und der Pfad nach 2030 nicht beschrieben ist. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesregierung deshalb, für die Jahre nach 2030 bis zum Erreichen der Klimaneutralität einen stringenten Reduktionspfad vorzulegen.

„Auch wenn das Gerichtsurteil auf die Zeit nach 2030 Bezug nimmt, impliziert die Entscheidung auch eine deutliche Nachschärfung der Ziele bis 2030. Die Bundesregierung muss ihr überholtes Klimaschutzgesetz so schnell wie möglich mit den Rechten zukünftiger Generationen in Einklang bringen. Das Klimaziel muss von derzeit 55 Prozent auf mindestens 70 Prozent angehoben und die Sektorziele entsprechend verschärft und mit konkreten Maßnahmen unterfüttert werden. Dazu zählen die Anhebung des naturverträglichen Ausbaus erneuerbarer Energien auf 80 Prozent bis 2030, ein Verbot der Neuzulassung von Verbrennungsmotoren bei PKW vor 2030, ein Maßnahmenpaket für einen klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand bis 2030, eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Honorierung von Umweltleistungen, eine Reduktion von Konsum und Erzeugung tierischer Produkte sowie die Abschaffung der oft seit Jahrzehnten etablierten klima- und umweltschädlichen Subventionen“, fordert das DNR-Präsidium.

„Die Umweltbewegung im und um den Deutschen Naturschutzring hat lange in oft heftigen Diskussionen dafür gestritten, den Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. 1994 war es so weit: Mit dem Artikel 20a erhielt die Nachhaltigkeit Einzug ins Grundgesetz. Heute, nahezu 30 Jahre später qualifiziert das Bundesverfassungsgericht Art. 20a des Grundgesetzes als justiziable Norm. Seit letzter Woche ist der Gesetzgeber nun gehalten, jede Entscheidung, die zusätzlichen CO2-Emissionen führt, an Art. 20a und seinem Klimaziel zu messen. Dies ist ein riesiger Erfolg und muss dazu führen, dass auch über den Klimaschutz hinaus die von uns fortwährend in seiner Architektur als vorbildlich bezeichnete deutsche Nachhaltigkeitsstrategie endlich politisch mit Leben gefüllt werden muss“, so das DNR-Präsidium weiter.

Basierend auf diesem historischen Urteil wird nun außerdem intensiv zu prüfen sein, ob sich die Herleitung der Richter*innen am Bundesverfassungsgericht auch auf andere Bereiche und Schutzgüter übertragen lässt, etwa den Schutz der biologischen Vielfalt, saubere Luft, Tierschutz und Gewässer. „Auch in diesen Bereichen brauchen wir dringend einen Neustart, um die politisch vereinbarten Ziele endlich zuverlässig zu erreichen,“ so die Überzeugung des DNR-Präsidiums.

Kontakt für Rückfragen

Prof. Dr. Kai Niebert

Präsident

030 6781775-902

niebert@dnr.de

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