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Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt – Systemwechsel bleibt aus
Gemeinsame Pressestatement | 11.03.2021
#Landwirtschaft und Gentechnik #Tierschutz

Klöckners Vorschläge zur GAP-Umsetzung: Fatales Signal für Artenvielfalt – Systemwechsel bleibt aus

Berlin– Am vergangenen Freitag hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Gesetzentwürfe zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vorgelegt. Die Verbände BUNDjugend, Deutscher Tierschutzbund, Greenpeace, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring kritisieren die vorliegenden Entwürfe und das übereilte Vorgehen scharf: Ein echter Systemwechsel in der Agrarpolitik bleibt weiterhin aus, das Artensterben wird durch die Fortsetzung des verfehlten Subventionssystems weiter verschärft. Kritik üben die Verbände auch an der kurzen Frist von drei Tagen, in denen die zivilgesellschaftlichen Verbände Stellung zu den vorliegenden Entwürfen beziehen konnten. Eine angemessene Bewertung war in dieser kurzen Zeit unmöglich. Nun plant Bundesministerin Julia Klöckner, die Entwürfe am 24. März in das Bundeskabinett einzubringen. Der Rahmengesetzgebungsprozess zur GAP auf europäischer Ebene, der die Grundlage für die nationale Gesetzgebung bildet, ist bislang jedoch noch gar nicht abgeschlossen.

Dazu die Verbände: „Mit dieser Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik riskiert Deutschland weitere Vertragsverletzungsverfahren vor dem EU-Gerichtshof. Es gibt weiterhin viel zu wenig Geld, um konkrete Agrarumwelt- und Klimaleistungen gezielt zu fördern. So können Landwirte nicht die Beiträge zum Schutz von Biodiversität und Klima leisten, die viele von ihnen gerne erbringen würden. Seit Jahren besteht ein massives Finanzierungsdefizit bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und die Bundesregierung weigert sich mit diesen Gesetzesentwürfen erneut, dieses Problem anzugehen.

Das Ambitionsniveau der Gesetzentwürfe wird den Herausforderungen der Landwirtschaft in dieser Dekade in keiner Weise gerecht und widerspricht eindeutig den Zielen des Europäischen Green Deals. Mindestens zehn Prozent der Agrarflächen sollten zu unbewirtschafteten Zufluchtsorten für Insekten und Vögel werden, um das Artensterben aufzuhalten. Klöckners Vorschlag spricht dagegen nur von drei Prozent, die als Bedingung für die Verteilung von steuerfinanzierten Fördergeldern gelten sollen. Wirksame und sinnvolle Anreize zu Investitionen in mehr Tierschutz, einem der spezifischen Ziele der GAP, fehlen gänzlich.

Klöckner prescht hier im nationalen Alleingang vor. Während auf EU-Ebene noch über die Ausgestaltung der GAP verhandelt wird, will Deutschland mit diesen Gesetzen bereits die Details der nationalen Ausgestaltung festlegen. Kein anderer EU-Mitgliedstaat greift dem Trilog-Prozess so sehr vor wie Deutschland. Wir bezweifeln, dass dieser Plan gerichtsfest und genehmigungsfähig ist.“

Kontakt für Rückfragen

Lavinia Roveran

Koordinatorin für Naturschutz und Agrarpolitik

030 6781775-901

lavinia.roveran@dnr.de

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