Bundesregierung beschließt nationale Umsetzung der EU-Agrarpolitik
Schöne: „Fortschritte erreicht, Systemwechsel verpasst“
Berlin – Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) hat die heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als dringend notwendigen Fortschritt gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen des Bundeslandwirtschaftsministeriums bezeichnet. Dennoch liegen die Gesetze weit hinter dem Handlungsbedarf aus Sicht des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes zurück.
Diese Ergebnisse seien insbesondere den Beschlüssen der Agrarministerkonferenz sowie dem Einsatz des Bundesumweltministeriums zu verdanken. „Gleichzeitig vermissen wir weiterhin klare Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Landwirtschaft muss hier einen maßgeblichen Beitrag leisten, was sich auch in den Instrumenten der GAP wiederfinden sollte“, so Schöne weiter.
Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss hat nunmehr der Deutsche Bundestag die Chance, die Gesetze noch weiter zu verbessern. Zudem stehen die finalen Entscheidungen auf EU-Ebene aus. Nach Überzeugung des DNR muss etwa der Mindestanteil nichtproduktiver Flächen in den Grundanforderungen der GAP (Konditionalität) von drei auf fünf Prozent hochgesetzt werden. Insgesamt brauchen wir zehn Prozent dieser Flächen, um die notwendigen Rückzugsorte für die Artenvielfalt zu schaffen. Bei der Festlegung des Budgets für Öko-Regelungen in der ersten Säule fehlt zudem die notwendige Dynamik. Damit der Ausstieg aus den pauschalen Flächenzahlungen in der kommenden Förderperiode umgesetzt werden kann, muss das Budget jährlich ansteigen. Bei der noch ausstehenden Ausgestaltung und Prämienberechnung der neuen Öko-Regelungen ist ferner entscheidend, dass ambitionierte Maßnahmen definiert und echte Anreize geschaffen werden. Denn nur so kann das Versprechen an die Landwirtinnen und Landwirte eingelöst werden, mit Gemeinwohlleistungen Geld zu verdienen.
Die schrittweise Anhebung der Umschichtung von 10 Prozent auf letztlich 15 Prozent in 2026 zeigt schließlich, dass die Bedeutung der zweiten Säule anerkannt wird. Doch um den finanziellen Bedarf der ländlichen Entwicklung für Maßnahmen wie den Ausbau des Ökolandbaus oder die Finanzierung von Natura 2000 vollständig abzudecken, sind höhere Umschichtungssätze notwendig. „Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind daher allenfalls ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, weitere Nachbesserungen durchzusetzen“, so Schöne.