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Reform des Klimaschutzgesetzes: Ein Schritt in die richtige Richtung
Pressemitteilung | 12.05.2021
#Klima und Energie #Emissionen

Reform des Klimaschutzgesetzes: Ein Schritt in die richtige Richtung

Schornstein
© AdobeStock/Westwind
Kraftwerksschornstein

Berlin - Zwei Wochen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutzgesetz hat sich die Bundesregierung auf eine Novellierung geeinigt. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) begrüßt die rasche Überarbeitung der gesetzlichen Vorschriften zum Klimaschutz, kritisiert aber zentrale Punkte als zu wenig ambitioniert und fordert ein Sofortprogramm für die letzten 100 Tage der laufenden Legislatur sowie ein Sofortmaßnahmenprogramm zur Unterfütterung des Gesetzes.

„Zwei Jahre Druck von Umweltverbänden und der Klimabewegung auf der Straße haben das Thema Klimaschutz in die Mitte der Gesellschaft gerückt. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nun rasch nachgebessert hat und die Überarbeitung nicht auf die lange Bank geschoben hat. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nun zur Überarbeitung geführt hat, zeigt: Es ist gut, dass Deutschland ein Klimaschutzgesetz hat. Die Architektur des Gesetzes funktioniert. Zentrale Aspekte in dessen Erfüllung bleiben jedoch teilweise weit hinter den klimawissenschaftlichen Notwendigkeiten zurück“, sagt DNR-Präsident Kai Niebert.

„Die Erhöhung des Klimaziels für 2030 sowie das Vorziehen des Treibhausgasneutralitäts-Ziels sind ein wichtiger Schritt. Damit entsteht Planbarkeit für alle Sektoren. Um die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Lastenteilung zwischen den Generationen einzulösen, hätte das Ziel für 2030 jedoch statt auf 65 Prozent auf mindestens 70 Prozent angehoben werden müssen. Dass die Bundesregierung erstmals die natürlichen Senken gesetzlich stärken und gesondert berechnen will, wird nicht nur den Klimaschutz, sondern auch den Naturschutz stärken. Das ist ein echter Fortschritt. Allerdings dürfen diese nicht mit den Klimazielen verrechnet werden, weswegen auch das Ziel für die Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nicht als Netto-Ziel formuliert werden darf“, so Niebert weiter.

Da durch den jetzigen Reduktionspfad ein zu hoher Anteil des noch verbleibenden CO₂ -Budgets bereits vor 2030 aufgebraucht sein wird und damit nachfolgende Generationen zu stark belastet werden, müssen die Reduktionspfade für die einzelnen Sektoren schneller und steiler abfallen als im Gesetz vorgesehen. „Insbesondere die Minderungspfade für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft sind nicht ausreichend, um das Budget einzuhalten und den notwendigen Technologiewechsel zu erreichen. Auch wenn der Energiesektor den Löwenanteil tragen muss, kann es nicht sein, dass zentrale Ressorts ihre Hausaufgaben nur verspätet machen wollen“, kritisiert Niebert.

Zudem ist die rein prozentuale Beschreibung des Reduktionspfades von 2031 bis 2040 nicht mit dem Budgetansatz kompatibel, auf dem sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begründet. Reduktionsziele für die Jahre 2041 bis 2045 fehlen im Gesetzentwurf gänzlich und müssen nachgeliefert werden. Konkret bedarf es bereits jetzt jahresscharfer sektorenübergreifender Minderungspfade für die Jahre 2031 bis 2045, wie es das Bundesumweltministerium im ersten Gesetzentwurf vorgeschlagen hatte. Der im Gesetz angelegte mögliche Verzicht auf die Zuweisung von zulässigen Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren ab dem Jahr 2031 ist zu streichen. „Nur durch klare sektorale Emissionsgrenzen können die Klimaziele zielsicher erreicht und der nötige technologische Wandel in den einzelnen Sektoren ohne Strukturbrüche garantiert werden“, mahnt DNR-Präsident Kai Niebert.

Positiv bewertet der DNR die Stärkung des Expert*innenrats für Klimafragen. „Gleichwohl müssen die Aufgaben und Kompetenzen des Rats dahingehend erweitert werden, als dass der Rat ebenfalls Maßnahmen zum Erreichen der Klima- und Sektorziele identifizieren und vorschlagen kann“, fordert Niebert. Auch die Einführung eines Schattenpreises für Investitionen und Beschaffung sowie die Einführung von Lebenszyklusanalysen auf Bundesebene sehen wir positiv. „Es ist jedoch unverständlich, warum sich der CO₂-Preis am Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) orientiert. Der niedrige CO₂-Preis des BEHG würde an dieser Stelle keinerlei Lenkungswirkung entfalten. Der Bund muss sich an den vom Umweltbundesamt ermittelten Schadenskosten von aktuell 195 Euro/t CO₂ Äq orientieren“, fordert der DNR-Präsident.

„Obgleich das Zielniveau unter den Forderungen der Umweltverbände zurückbleibt, ist das reformierte Klimaschutzgesetz ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität in Deutschland. Eine Erhöhung der Ziele allein reicht jedoch nicht aus. Was es braucht, sind konkrete und ab sofort wirkende Maßnahmen zur Emissionsminderung. Hier können wir auch nicht auf die Bundestagswahlen warten: Die amtierende Bundesregierung muss jetzt ein Sofortprogramm Klimaneutralität für die letzten 100 Tage ihrer Amtszeit vorlegen. Dazu gehört ein Verbot neuer Ölheizungen, der deutlich beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und ein klares Datum für das Ende der Neuzulassung von Verbrenner-PKW“, fordert DNR-Präsident Kai Niebert.

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