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Steckbrief: Das EU-Renaturierungsgesetz
Publikation | 19.10.2022
#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik

Steckbrief: Das EU-Renaturierungsgesetz

Screenshot vom Titelblatt des DNR-Steckbriefs zum EU-Renaturierungsgesetz

Natur schützen, wiederherstellen und krisenfest machen - aber wie? Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf für ein Renaturierungsgesetz (engl. Nature Restoration Law, NRL) vorgestellt. Ein Steckbrief des Deutschen Naturschutzrings zeigt, was im Entwurf steckt und erklärt weitere Schritte.

Ziel laut NRL ist, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchzuführen.
Bis 2050 sollen alle renaturierungsbedürftigen Ökosysteme auf den Weg der Erholung gebracht sein. Es gibt zeitliche Zwischenziele zur Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen. Außerdem soll es eine Verbesserung der Qualität, Quantität und der Konnektivität dieser Lebensräume geben. Für die einzelnen Ökosysteme wie Meere, städtische Grünflächen, Agrar- und Waldflächen sowie Flüsse gibt es Unterziele. Auch die Bestäuberinsekten sind umfasst. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten und darin auch die Finanzierung beachten. Die EU selbst will im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen insgesamt 100 Milliarden Euro für die biologische Vielfalt zur Verfügung stellen, damit soll unter anderem auch die Renaturierung gefördert werden.

Umweltverbände bewerten den Vorschlag positiv bis kritisch. Es fehlen wichtige Bereiche wie quantifizierbare zeitgebundene Ziele insbesondere für Agrar- und Waldökosysteme. Das Ambitionsniveau bei den ökosystembezogenen Zielen wird als zu niedrig angesehen. Auch sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, bis 2030 15 Prozent der Flusslänge (insgesamt 178.000 Kilometer) in frei fließende Flüsse umzuwandeln und dazugehörige Überschwemmungsgebiete wiederherzustellen. Die bisherigen Vorschläge sind hier zu schwach.

Ausführlicher sind die Kritikpunkte der Verbände im Steckbrief nachzulesen. Auch weitere Schritte im politischen Entscheidungsprozess werden beschrieben. Voraussichtlich im Januar 2023 soll der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) erstmals über die Verordnung befinden. [jg]

Steckbrief Das EU-Renaturierungsgesetz: Natur schützen, wiederherstellen und krisenfest machen

steckbrief-eu-renaturierungsgesetz221019.pdf (669 KB)

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