Publikation | 14.09.2014
Steckbrief: Vergaberecht
Am 17. April 2014 ist ein Legislativpaket zum öffentlichen Auftragswesen in Kraft getreten.
Das Vergaberecht bestimmt, wie die öffentliche Beschaffung funktionieren soll. Öffentliche Stellen
eines Landes, also zum Beispiel Behörden, müssen Rahmenbedingungen beachten, wenn sie Güter
oder Dienstleistungen kaufen. Dazu gehören zum Beispiel Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände
sowie Busse und Bahnen für den öffentlichen Nahverkehr.