Hintergrundpapier: EU-Naturschutzrichtlinien
Im Jahr 2015/2016 führt die Europäische Kommission die Überprüfung der EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie durch.
Um die Naturvielfalt Europas zu sichern, hat die Europäische Gemeinschaft den Schutz der Natur zu einem gemeinschaftlichen Anliegen gemacht. 1978 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie erlassen, 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Beide Richtlinien sind die Grundlage für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in den 28 Mitgliedstaaten der EU und wesentliche Umsetzungsinstrumente der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020. Mit dem etablierten Natura-2000-Schutzgebietsnetz sowie den Regelungen zum Artenschutz schaffen sie in allen Mitgliedstaaten die Grundlage für den Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten und gefährdeter Lebensräumen. EU-weit liegt der Anteil der mehr als 27.000 FFH - und Vogelschutzgebiete bei etwa 19 Prozent der Landfläche. Damit ist es das größte ökologische Schutzgebietssystem der Welt.
NABU, BUND, DNR und WWF haben dazu folgende Hintergrundinformationen verfasst.