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Renaturierung / Wiedernutzbarmachung

Renaturierung / Wiedernutzbarmachung

Bergbaumaßnahmen stellen immer einen Eingriff in Natur und Landschaft dar – mit teils irreversiblen Folgen. Um die ökologischen Folgen derartiger Eingriffe zumindest in Teilen zu kompensieren, sieht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bzw. Ersatzgeldzahlungen vor. Ziel dieser Kompensationsmaßnahmen ist es, Landschaftsteile wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen bzw. den ursprünglichen Naturwert des betroffenen Ökosystems wiederherzustellen, um so die Voraussetzungen für eine natürliche Entwicklung zu schaffen.

Das Bundesberggesetz sieht für den Rückbau von Bergbauvorhaben die Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung von Bergbauflächen vor. Art und Umfang der Wiedernutzbarmachung misst sich vor allem an der geplanten Folgenutzung, durch die bergrechtliche Wiedernutzbarmachung können also die Anforderungen des BNatSchG bereits erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, sind in der Regel Ersatzmaßnahmen (Ausgleich auf externen Flächen) oder Ersatzgeldzahlungen für Naturschutzzwecke erforderlich.