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Umweltverträglichkeitsprüfung

Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein politisches und rechtliches Instrument der Umweltvorsorge. Als nichteigenständiger Bestandteil von Verwaltungsverfahren dient sie dazu, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung hinsichtlich ihrer möglichen Umweltauswirkungen zu prüfen. Dabei müssen auch Vorhabenalternativen (alternative Standorte, alternative Durchführung) in den Blick genommen werden. Die Ergebnisse der UVP sind in der Vorhabengenehmigung zu berücksichtigen.

Auch für einige Bergbauvorhaben sind UVPs verpflichtend. Allerdings fallen zahlreiche Vorhaben der Rohstoffgewinnung nicht unter die UVP-Pflicht, die in der UVP-V Bergbau näher definiert wird. In der Regel ist die UVP-Pflicht von der Fördermenge oder der Flächeninanspruchnahme eines Vorhabens abhängig. Gemäß der UVP-V Bergbau besteht eine UVP-Pflicht bei der Gewinnung von Erdgas beispielsweise erst ab einer täglichen Mindestfördermenge von 500.000 m³, die in der Praxis nur selten erreicht wird. Auch können bei Bergbauvorhaben naturgemäß keine Standortalternativen geprüft werden, da die Vorhaben durch das Vorhandensein von Lagerstätten an konkrete Standorte gebunden sind.

Externe Links

Die UVP-V Bergbau