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Bundesberggesetz (BBergG)

Bundesberggesetz (BBergG)

Das Bundesberggesetz (BBergG) ist die bergrechtliche Kernnorm in Deutschland und stellt die verwaltungsrechtliche Regelungsgrundlage für die Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffen dar.

Das BBergG löste 1982 das bis dahin gültige Mischwerk landesrechtlicher Regelungen ab, die in unterschiedlichen Abwandelungen auf dem Allgemeinen Bergrecht der preußischen Staaten von 1865 beruhten. Der große, innovative Wurf ist das BBergG aber nicht: Die Verfasserinnen und Verfasser des Gesetzes haben lediglich das alte preußische Bergrecht, das unter dem NS-Regime erlassene Gesetz zur Erschließung von Erdöl- und anderen Bodenschätzen sowie die Verordnung über die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Bodenschätze aufgewärmt und in neue Form gegossen. Die letzten umfassenderen Änderungen aus dem Jahr 1990 führten verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte Vorhaben ein.

Als Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts dient das BBergG vor allem dazu, die Rohstoffversorgung in Deutschland sicherzustellen. Auch die verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorgaben des BBergG manifestieren diesen Gesetzeszweck: es besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bergbaugenehmigung, die zunächst zur Aufsuchung (Erlaubnis) und zur Gewinnung von Bodenschätzen (Bewilligung) berechtigt. Erlaubnis und Bewilligung stellen eigentumsähnliche Rechte dar, die dem Vorhabenträger das grundsätzliche Recht am Bodenschatz sowie dessen Aufsuchung, Gewinnung und kommerziellen Nutzung einräumen. Diese Genehmigungen erlauben allerdings noch nicht den tatsächlichen Rohstoffabbau. Dieser muss in einem eigenständigen Betriebsplanzulassungsverfahren bewilligt werden.

Das BBergG ist also kein Umweltrecht im klassischen Sinn – aber es muss ohne Frage als Wirtschaftsrecht mit erheblichen Umweltwirkungen bezeichnet werden, das sich nur nach und nach durch richterliche Rechtsfortbildung für Umweltrecht und andere öffentliche Interessen öffnet. Der Abbau von Bodenressourcen ist nicht nur ein Eingriff in das Boden- und Gesteinsgefüge, sondern führt auch zur Zerstörung gewachsener Kulturlandschaften und zum teils dauerhaften Verlust natürlicher Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Umweltverbände kritisieren das Bundesberggesetz daher seit langem und fordern ein reformiertes Bergrecht, das den Ansprüchen eines modernen Fachplanungsrechts gerecht wird.

Externe Links

Bundesberggesetz zum Nachlesen