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Europäische Ressourcenpolitik

Europäische Ressourcenpolitik

Die Diskurse um Ressourcenverbrauch und Nachhaltigkeit haben sich auch in europäischen Initiativen und Strategien niedergeschlagen. So formuliert die 2005 vereinbarte Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen unter anderem das Ziel, die Ressourceneffizienz zu erhöhen „ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu behindern“. Neu ist dabei die Perspektive auf den gesamten Produktlebenszyklus, allerdings fehlen konkrete Maßnahmen und Indikatoren. Im Jahr 2011 einigte man sich dann auf den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa zur Umsetzung der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“, die wiederum Teil der Strategie Europa 2020 ist. Der Fahrplan formuliert Messgrößen und Ziele unter anderem zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Recyclingquote  und zum Abbau umweltschädlicher Subventionen bis zum Jahr 2050, leider oft nur vage oder wenig ambitioniert. Hinzu kommt, dass die Vorgaben für die einzelnen Länder letztlich nicht verbindlich sind und die Maßnahmen das Wirtschaftswachstum unter keinen Umständen behindern sondern sogar steigern sollen.

Die Rohstoffinitiative der EU fokussiert auf eine andere Dimension der Ressourcenpolitik, die der Versorgungssicherheit mit Rohstoffen. Dies beinhaltet neben der innereuropäischen Rohstoffförderung und Erhöhung der Recyclingquote vor allem internationale Abkommen, die europäischen Unternehmen Marktzugänge in rohstoffreichen Ländern sichern sollen. Zur Erreichung dieses Zieles sollen Instrumente sowohl der Handels, Außen- als auch der Entwicklungspolitik genutzt werden.

Eine beratende Funktion für EU-Institutionen, Mitgliedsstaaten und Privatunternehmen beim Übergang zu einer „ressourcen-effizienten Wirtschaft“ kommt der European Resource Efficiency Platform zu. Das Gremium besteht aus EU-Politikern, Vertretern der Zivilgesellschaft und einer überproportional großen Gruppe von Vertretern internationaler Unternehmen.

Im März 2017 verabschiedete das Europäische Parlament schließlich einen Verordnungsentwurf, der eine Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen durch Mineralienhandel verhindern soll. Das Gesetz zu sogenannten Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold soll EU-Importeure von Mineralien zu Sorgfaltsprüfungen ihrer Lieferanten verpflichten. Die europäische Gesetzgebung zu Konfliktmineralien befindet sich damit auf dem Stand der Regelungen des amerikanischen Dodd-Frank-Acts, der 2010 in Kraft trat und in Section 1502 vergleichbare Regelungen zu den 4 genannten potentiellen Konfliktmineralien enthält (derzeit jedoch durch die Trump-Regierung außer Kraft gesetzt ist).