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Netzwerktagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes
Veranstaltung  
#Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft

Netzwerktagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes

Termindetails

Im Mittelpunkt der Tagung steht die ländervergleichende Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie. Ebenso werden Handlungsempfehlungen für die Zukunft diskutiert.

Aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Vollzugsfragen im Naturschutzrecht

Der Verlust an biologischer Vielfalt stellt nach wie vor eine der größten Bedrohungen für intakte Ökosysteme dar und gewinnt in Verbindung mit den bereits zu verzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels zusätzlich an Bedeutung.

Seit der Konferenz von Rio gilt der Kampf gegen den Biodiversitätsverlust als international vordringliche Aufgabe. 41 Jahre nach Verabschiedung der Bonner und Berner Konvention und dem Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie besteht ein Netz von rechtlich und politisch verbindlichen Instrumenten für den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Trotz dieser Regelungen aber schreitet der Verlust an biologischer Vielfalt dramatisch voran, was teilweise auch daran liegt, dass das Wissen darüber fehlt, welche Normen und Regeln in Nachbarländern angewendet werden und damit die grenzüberschreitende Zielsetzung der Konventionen und Richtlinien konterkariert wird.

Um Verbesserungen zu erreichen und das Ziel der Eindämmung des Biodiversitätsverlustes zu erreichen, muss die Frage beantwortet werden, woran die Umsetzung grundsätzlich scheitert.
Ziel der Veranstaltung ist einerseits die Darstellung der zahlreichen Verbesserungen, die seit in Kraft treten der Konventionen und der Vogelschutzrichtlinie erreicht wurden. Andererseits sollen auch die großen Defizite aufgezeigt werden die dazu führen, dass der Biodiversitätsverlust bislang nicht eingedämmt werden konnte.

Von großer Bedeutung für den Schutz der Biodiversität ist dabei die länderübergreifende Betrachtung (Erfahrungen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien und der Schweiz). Gerade die länderübergreifende Zusammenarbeit steht im Vordergrund dieser Regelungen. Gleichzeitig sollen von der Veranstaltung Impulse für die im Jahr 2020 durch die Corona Pandemie ins Stocken geratenen Beratungen zur Überarbeitung des strategischen Planes zum Erhalt der Biodiversität mit Blick auf die CBD COP 15 ausgehen. Außerdem soll auch für die Umsetzung der neuen EU-Biodiversitätsstrategie 2030 (Mai 2020) maßgebliche Hilfestellung geleistet werden.

Veranstalter:
Das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, A. & J. Schumacher GbR (INNR) und das Institut für Umweltrecht (IUR) der Johannes Kepler Universität Linz, in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag, veranstalten gemeinsam – gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt – diese Netzwerk-Tagung.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der verlinkten Veranstaltungswebseite.

[Text: Institut für Umweltrecht]

Kontakt:

Institut für Umweltrecht der JKU Linz
Tel.: +43 / 732 / 24 68 – 35 70 oder 35 65
Mail: iur@jku.at
www.jku.at/iur