Ballastwasserkonvention: Ratifizierungsquote fast erreicht
Die Internationale Schifffahrtsorganisation fordert Staaten auf, die Ballastwasserkonvention zu ratifizieren. Damit diese vollständig in Kraft treten kann, müssen weltweit 30 Staaten, die gemeinsam 35 Prozent des weltweiten Seetransports ausmachen, die Konvention unterschreiben. Zwar haben bisher 47 Staaten unterschrieben, es ist aber erst ein Quorum von 34,35 Prozent erreicht.
Schiffe benötigen Ballastwasser zur Stabilisierung. Allerdings sammeln sich in den riesigen Tanks verschiedene Organismen, die je nach Route der Schiffe, weltweit verteilt werden. Deshalb wurde schon 2004 die Ballastwasserkonvention verabschiedet, um die Ausbreitung invasiver Arten einzudämmen. Die Konvention legt Standards fest, denen das Ballastwasser entsprechen muss, bevor es wieder in die Meeresumwelt abgegeben wird. Dazu sind sogenannte Ballastwassermanagementsysteme (BWMS) notwendig. Meist wird das Wasser mit Bioziden oder UV-Licht behandelt, um beispielsweise die Zahl der lebenden Organismen, die größer als 50 Mikrometer sind, pro Kubikmeter Wasser zu reduzieren. Bei neuen Schiffen werden die erforderlichen Systeme meist schon seit 2009 eingebaut. Die Konvention sieht vor, die Standards ab 2016 auch auf alle Handelsschiffe anzuwenden.
Bisher haben nur sieben EU-Staaten, und zwar Kroatien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Spanien und Schweden die Konvention ratifiziert. Auch die EU-Verordnung zur Kontrolle, Eindämmung und Bekämpfung invasiver Arten fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Ballastwasserkonvention zu ratifizieren. [ab]
Das Umweltbundesamt zur Ballastwasserkonvention