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EU-Winterpaket: EU-Parlament legt die Messlatte höher
EU-News | 18.01.2018
#Klima und Energie

EU-Winterpaket: EU-Parlament legt die Messlatte höher

Rubrik_Klima___Energie_c._B._Vossen
c. Bjela Vossen

Das Plenum des EU-Parlaments hat am Mittwoch seine Verhandlungsposition zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), zur Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und zur Steuerung der Energieunion (Governance-Verordnung) beschlossen.

Was haben die EU-Abgeordneten im Einzelnen beschlossen?
RED II:
Mindestens 35 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs soll bis 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Der Anteil von Erneuerbaren im Verkehrssektor soll mindestens 12 Prozent im Jahr 2030 betragen. Der Anteil von Biokraftstoffen der ersten Generation (aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen) sollte auf maximal 7 Prozent im Straßen- und Schienenverkehr begrenzt werden. Die Verwendung von Palmöl ist ab 2021 verboten. Der Anteil von Biokraftstoffen der zweiten Generation (die eine geringere Auswirkung auf die Landnutzung haben als Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen) muss 2021 mindestens 1,5 Prozent betragen und bis 2030 auf 10 Prozent ansteigen. Bei der Energieerzeugung aus Biomasse soll der Verbrennung von Holzabfällen Vorrang eingeräumt werden.

EED: Ein verbindliches Ziel von mindestens 35 Prozent Energieeffizienz gilt nur auf EU-Ebene. Es soll nationale Richtziele geben. Die in Artikel 7 festgelegten nationalen Einsparverpflichtungen von jährlich 1,5 Prozent des Endenergieverbrauchs bleiben bestehen und werden gestärkt: Der Verkehr soll ab 2021 erstmals zu 100 Prozent eingerechnet werden. Nationale Maßnahmen, die nachweislich nicht zu einer Senkung des Energieverbrauchs führen, sollen gestrichen werden.

Governance-Verordnung: Um die Ziele der Energieunion zu erreichen, legt jeder Mitgliedstaat der Kommission bis zum 1. Januar 2019 und danach alle zehn Jahre einen integrierten nationalen Energie- und Klimaplan vor. Der erste Plan muss den Zeitraum von 2021 bis 2030 abdecken.
Auch soll es drei Meilensteine geben, mit denen die EU-Kommission Fortschritte der Mitgliedstaaten überprüfen soll auf dem Weg zu den 2030-Zielen. Beim ersten Meilenstein im Jahr 2022 sollen 20 Prozent der Ziele erreicht sein, und beim dritten in 2027 müssen 70 Prozent umgesetzt sein. Beim zweiten Meilenstein im Jahr 2025 gibt es größere Flexibilität, da die Mitgliedstaaten dann bei 45 Prozent der Gesamtziele stehen dürfen. Das ist etwas weniger als die 50 Prozent, die bei einem strikt linearen Ansatz nötig wären.

Was sagen Klimaschützer*innen?
Europäische und deutsche Umweltverbände bewerteten die Abstimmungsergebnisse im Großen und Ganzen positiv. Für den Deutschen Naturschutzring (DNR) gehen die Ergebnisse in Straßburg in die richtige Richtung. Der Tenor vieler Klimaschützer*innen, darunter DNR, Europäisches Umweltbüro und Climate Action Network (CAN) Europe, war, dass das Parlament in den bevorstehenden Trilogverhandlungen mit dem Rat seine starke Position behaupten müsse.

Allerdings gab es viel Kritik an den geplanten Regelungen für Bioenergie und Biokraftstoffe als Teil der RED II. Unter anderem FERN und der WWF bemängelten, dass es keine Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse gebe. Sie befürchten, noch mehr Bäume müssten für die Energieerzeugung herhalten.

CAN Europe kritisierte zudem, dass es keine verbindlichen 2030-Ziele für die Mitgliedstaaten gibt – weder für erneuerbare Energien noch für Energieeffizienz.

Wie geht es weiter?
Der Ministerrat hatte bereits im Dezember seine allgemeine Ausrichtung zur Governance-Verordnung, zur RED II sowie zum Strombinnenmarkt (1 Richtlinie und 1 Verordnung) beschlossen. Im Juni 2017 hatte sich der Energierat zur EED positioniert.

Die informellen Trilogverhandlungen beginnen voraussichtlich im Februar. Bis Juni sollen sie abgeschlossen sein. [aw]

Angenommene Texte des EU-Parlaments 
Pressemitteilung der EU-Parlaments 

Reaktionen:
DNR 
Europäisches Umweltbüro 
CAN Europe 
Friends of the Earth Europe 
The Coalition for Energy Savings 
WWF EU 
FERN 
Transport & Environment 

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