Neue Verordnung für Tiefseefischerei einen Schritt weiter
Das EU-Parlament hat am 13. Dezember in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zugestimmt, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem kommmenden Jahr verboten ist. Die Eckpunkte der Einigung zwischen den drei EU-Institutionen waren schon Ende Juni vereinbart worden.
Ein formales Inkrafttreten der neuen Verordnung steht noch aus. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen. Bereits Ende Juni unter niederländischer Ratspäsidentschaft gab es eine Einigung im Trilogverfahren (EU-News 6.7.2016).
Umweltverbände bewerten die Ansätze für die neue Verordnung positiv, auch wenn es noch Kritikpunkte gibt. Beispielsweise gilt das Gesetzeswerk nur für EU-Gewässer und die Hohe See westlich von Afrika, nicht aber überall, wo EU-Flotten fischen. Immerhin werden aber weitere fünf Millionen Quadratkilometer Meeresfläche für Bodenschleppnetze gesperrt. Und bei jedem fünften Schiff muss künftig ein Beobachter eingesetzt werden, um die Tiefseefischerei zu kontrollieren. [jg]
Pressemitteilung EU-Parlament
WWF-Meeresschutzexperte Stephan Lutter