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EU-Chemikalienbehörde gratuliert sich zu Erfolg bei besorgniserregenden Stoffen
EU-News | 11.02.2021
#Chemikalien

EU-Chemikalienbehörde gratuliert sich zu Erfolg bei besorgniserregenden Stoffen

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© Foto: Scheidegger | Pixabay
Giftige Chemikalien

Vergangene Woche verkündete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), dass sich inzwischen alle bekannten besonders besorgniserregenden Stoffe (substance of very high concern, SVHC) auf der Kandidatenliste der EU-REACH-Verordnung befänden. Es fehlten allerdings noch weitere Daten.

Dies habe die Überprüfung des sogenannten Fahrplans SVHC 2020 ergeben. Dieser war 2013 aufgestellt worden mit dem Ziel, bis 2020 alle besonders besorgniserregenden Stoffe zu identifizieren. Durch „systematisches Screening“ sei es der Behörde gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gelungen, neue bedenkliche Chemikalien zu erkennen.

Von den 220 Stoffen, die als potentiell besorgniserregend betrachtet und analysiert wurden, seien etwa 80 Prozent tatsächlich als SVHC eingestuft worden, heißt es im Bericht der ECHA. Inzwischen umfasse die Liste 211 Stoffe. Für einen großen Teil der gescreenten Chemikalien seien weitere Informationen von den Herstellern erforderlich, damit die ECHA eine Aussage über deren Gefahren treffen könnten, erklärte die Behörde.

Umwelt- und Gesundheitsverbände kritisierten in der Vergangenheit mehrfach den langsamen Bewertungsprozess von Stoffen in der EU und machten darauf aufmerksam, dass eine sehr viel größere Zahl von Chemikalien die Bedingungen für eine Beschränkung erfüllt, als derzeit von der Autorisierungs- oder Kandidatenliste abgedeckt. Die von der Organisation ChemSec geführte Liste enthält derzeit über 900 Stoffe, deren Verwendung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.

Als besonders besorgniserregend gelten solche Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind. Auch endokrine Disruptoren gelten inzwischen als SVHCs.

Stoffe auf der Kandidatenliste – das ist die Liste der für die Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommenden Stoffe der REACH-Verordnung - kommen aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und/oder Umwelt für eine Beschränkung, also ein Verwendungsverbot, in Betracht. Hersteller, die diese Substanzen verwenden, müssen die ECHA und weitere Verwender der Stoffe entlang der Lieferkette darüber informieren. [km]

Pressemitteilung ECHA

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