Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Die Bundesregierung plant gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Deutsche Naturschutzring hat bei einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag im Rahmen der 72. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache 19/18469)" seine Forderungen vorgestellt.
Benötigt wird ein bundesweit einheitlicher, zehn Meter breiter Randstreifen auch an Gewässern ohne Hanglage. Nach dem Befund des DNR liegt die geplante Änderung nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen im unmittelbaren Interesse der Bundesrepublik. Einer Nichtumsetzung des EU-Rechts stünden allein durch die Strafzahlungen Kosten gegenüber, die den Erfüllungsaufwand der geplanten Regelung um ein Vielfaches überstiegen.