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Große Koalition verabschiedet Fracking-Gesetzespaket
Pressemitteilung | 23.06.2016

Große Koalition verabschiedet Fracking-Gesetzespaket

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Der Deutsche Bundestag hat heute mit den Stimmen von Union und SPD ein Fracking-Gesetzespaket verabschiedet. Aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact und Robin Wood sowie weiterer Umweltorganisationen, darunter Deutsche Umwelthilfe (DUH), Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und die Bürgerinitiative lebenswertes Korbach, versäumt die Große Koalition damit die Etablierung eines umfassenden gesetzlichen Fracking-Verbots. Dennoch stellen die Regelungen eine Verschärfung des Genehmigungsrechts für Fracking-Vorhaben dar, die vor allem durch den breiten Widerstand der Zivilgesellschaft gegen den Einsatz dieser Risikotechnik erwirkt wurde.

Angesichts des großen öffentlichen Drucks für ein Fracking-Verbot haben die Abgeordneten von Union und SPD den ursprünglichen Referentenentwurf verschärft und ein faktisches Verbot für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein beschlossen. Allerdings sollen mit Zustimmung der jeweiligen Bundesländer vier Fracking-Probevorhaben in diesen Gesteinsformationen möglich sein. Zudem soll das Verbot schon 2021 erneut durch den Deutschen Bundestag überprüft werden.

Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird hingegen explizit erlaubt und wäre selbst in „Natura 2000“-Gebieten möglich. Wesentliche Reformen des Bundesberggesetzes bleiben aus, so dass die Rohstoffgewinnung weiterhin Vorzug vor anderen öffentlichen Interessen hat. Durch die Einführung einer UVP-Pflicht für Fracking-Vorhaben werden immerhin Beteiligungsrechte für betroffene Bürger*innen und Gemeinden geschaffen. Die absehbare Beendigung des seit fünf Jahren bestehenden Fracking-Moratoriums wird zu erheblichem lokalen Widerstand führen, der durch diese Beteiligungsrechte im Genehmigungsverfahren neues Gewicht bekommt.

Mit der Schaffung des Kunstbegriffs „konventionelles Fracking“ suggeriert die Große Koalition sogar, dass Fracking in Sandstein weniger gefährlich sei, da es schon seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland praktiziert wird. Erdbeben, Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie eine erhöhte Zahl von Krebserkrankungen in deutschen Erdgasfördergebieten deuten allerdings auf das Gegenteil hin. Diese Gefahren gehen vom Einsatz der Fracking-Technik an sich aus und nicht von der Lagerstätte oder dem Gesteinshorizont, in denen sie eingesetzt wird.

„Umweltschutzorganisationen haben seit Jahren auf die Gefahren von Fracking hingewiesen und ein generelles Verbot gefordert. Das heute beschlossene Gesetzespaket ist ein erster Schritt in diese Richtung, nun müssen weitere Schritte folgen. Nur ein komplettes Fracking-Verbot schafft umfassenden Schutz von Mensch und Natur vor den Gefahren dieser Technik“
Kai Niebert

„Auch um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weitere fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung die Energiewende konsequent und entschlossen umsetzen. Das Gebot der Stunde heißt Energie einsparen, Effizienz steigern, und erneuerbare Energien naturverträglich ausbauen", sagte er weiterhin.

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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