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Einigung verpasst: Europäischer Kohleausstieg tritt auf der Stelle
Pressemitteilung | 06.12.2018

Einigung verpasst: Europäischer Kohleausstieg tritt auf der Stelle

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NABU Berlin Foto: Christoph Bosch

Brüssel/Berlin – Die gestrigen Verhandlungen in Brüssel zwischen dem Europäischen Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verordnung zum Strombinnenmarkt sind ergebnislos geblieben. Großer Streitpunkt war, inwieweit fossile Brennstoffe in der EU weiterhin über Kapazitätsmechanismen subventioniert werden dürfen. Das Parlament forderte einen CO2-Grenzwert, der die Subventionierung von Kohle mittelfristig beenden würde. Dieser Grenzwert von 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde oder jährlich 200 kg CO2 pro Kilowatt sollte ab Inkrafttreten der Verordnung 2020 für neue Anlagen und fünf Jahre später für Bestandsanlagen gelten. Einige Mitgliedstaaten, allen voran Polen, Österreich und Deutschland, setzten sich hingegen für einen schlechteren Grenzwert von 700 kg CO2 pro Kilowatt jährlich ein und für Fristen, die erst fünf Jahre später als im Parlamentsvorschlage greifen sollten.

„Deutschland verhält sich erneut inkonsequent in Klimafragen. Während die Kohlekommission um den deutschen Kohleausstieg ringt, mauert die Bundesregierung in den EU-Verhandlungen, anstatt sich für einen europäischen Kohleausstieg einzusetzen.“
Florian Schöne, Generalsekretär des Deutschen Naturschutzring

„Das Europäische Parlament muss standhaft bleiben. Kapazitätsmechanismen dürfen nicht weiter dafür genutzt werden, um ineffiziente, unflexible, umwelt- und klimaschädliche Kohlekraftwerke am Leben zu erhalten“, so Schöne weiter. „Fossile Energien wären den erneuerbaren Energien ohne die starke Subventionierung schon lange ökonomisch deutlich unterlegen.“

 Eine Einigung auf einen ambitionierten CO2-Grenzwert wäre ein wichtiges Zeichen für die derzeit tagende Klimakonferenz in Kattowitz gewesen. Schließlich fordert der geltende Klimavertrag von Paris einen raschen Kohleausstieg und wird durch die kontinuierliche Förderung der Kohle weiterhin gefährdet. Momentan fließen zwei Drittel aller Gelder, die durch Kapazitätsmechanismen bereitgestellt werden, in die Kohle.

Mit den neuen Regelungen des Strommarkts wird die EU erstmals festlegen, unter welchen Bedingungen Mitglied­staaten Kapazitätsmechanismen einführen dürfen. Neben dem ambitionierteren CO2-Grenzwert vertritt das Europäische Parlament außerdem die Haltung, dass Kapazitätsmechanismen nur temporär, nach Genehmigung auf europäischer Ebene und als letzte Möglichkeit eingeführt werden dürfen. Die Position des Ministerrats ist hingegen – vor allem auf Druck Polens – weniger klimafreundlich: Neben dem schwächeren CO2-Grenzwert sind auch die Kompetenzen der EU-Kommission eingeschränkter. So soll nicht auf europäischer Ebene, sondern durch jeden einzelnen Mitgliedstaat entschieden werden, ob ein Kapazitätsmechanismus notwendig ist. Eine Einigung in diesen Fragen wurde nun auf den 18. Dezember verschoben.

Weitere Infos

Briefing zum Stand der Verhandlungen von Europea Beyond Coal (auf Englisch) 

DNR-Steckbrief zu den verschiedenen Verhandlungspositionen

Elena Hofmann

Referentin für EU-Klima- und Energiepolitik; Koordinatorin Europawahl

030 6781775-79

elena.hofmann@dnr.de

Nina Slattery

Referentin für Presse und Kommunikation (bis 01/2020)

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