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Umfrage zur neuen Gentechnik

Umfrage zur neuen Gentechnik

Am 05. Juli 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Umgang mit Pflanzen aus neuer Gentechnik veröffentlicht. Wir möchten gerne Ihre Standpunkte zu diesem weitreichenden Vorstoß abfragen und haben hierzu einen kurzen Fragebogen mit insgesamt sieben Themenkomplexen zusammengestellt. Bitte beantworten Sie die Fragen bis zum 19. Oktober. Wir behalten uns vor, die Umfrageergebnisse zu veröffentlichen. Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich damit einverstanden. Wir bedanken uns vorab für Ihre Teilnahme und Unterstützung.

 

1) Kennzeichnung

Die derzeitigen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sehen folgendes vor: Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch verändert sind oder GV-Zutaten enthalten, müssen verpflichtend entsprechend gekennzeichnet werden. So muss zum Beispiel das Endprodukt deutlich gekennzeichnet werden, wenn gentechnisch veränderter Raps für die Herstellung von Rapsöl verwendet wird. Der aktuelle Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, dass der Großteil aller Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) (alle NGT-Pflanzen der Kategorie 1) nur noch am Saatgutsack gekennzeichnet werden soll. Die weiteren Akteur:innen in der Lebensmittelherstellung und die Endverbraucher:innen würden nicht mehr informiert und hätten keine Wahlfreiheit mehr.

Sollen alle NGT-Pflanzen und deren Produkte klar und verpflichtend vom Saatgut bis hin zur Lebensmittelverpackung bzw. dem Endprodukt als Gentechnik gekennzeichnet werden?
(optional, maximal 500 Zeichen)
maximale Zeichenanzahl: 0 / 500

 

2) Risikoprüfung

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass es für den Großteil Neuer Gentechnik-Pflanzen keine Risikoprüfung mehr gibt oder eine sehr abgeschwächte. Das bedeutet die Freisetzung ungeprüfter neuer GVO in die Natur und unser Ernährungssystem, und damit die Abschaffung des Vorsorgeprinzips. Das Vorsorgeprinzip sieht ein Vorgehen mit größterVorsicht vor: Gentechnik birgt Risiken, die in ihren Auswirkungen nicht überblickt werden können. Vorsorgen heißt, eine Technologie so einzuführen, dass nichts Irreversibles verursacht wird. Es gibt bisher keine systematische Bewertung der direkten und indirekten Auswirkungen des Anbaus Neuer Gentechnik-Pflanzen. Es wurden beispielsweise keine Untersuchungen darüber durchgeführt, wie NGT-Pflanzen mit Bienen und anderen Bestäubern interagieren oder ob der Anbau von GVO den Verlust der biologischenVielfalt beschleunigt. Studien zeigen jedoch schon jetzt, dass selbst kleine Veränderungen (Punktmutationen) dramatische Auswirkungen sowohl für die Pflanze selbst als auch für die Ökosysteme haben können.

Sollen alle NGT-Pflanzen entsprechend demEU-Vorsorgeprinzip einer umfassenden Risikoprüfung für Gesundheit und Umwelt unterzogen werden?
(optional, maximal 500 Zeichen)

 

3) Rückverfolgbarkeit/Nachweis

Um gentechnische Veränderungen in GV-Pflanzen nachweisen zu können, z. B. um dieEinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften bei Saatgut, Lebensmitteln und Futtermitteln zu überprüfen und eventuelle Schäden rückverfolgen zu können, benötigt es Nachweismethoden. Hersteller:innen kennen die genetischen Veränderungen der GVOs, welche sie auf den Markt bringen wollen. Deshalb ist es kein Problem für die Hersteller:innen, Nachweisverfahren und Referenzmaterial zu liefern. Für GV-Pflanzen in der Kategorie 1 sieht der Gesetzesvorschlag jedoch keine verpflichtende Nachweismethode vor, für GV-Pflanzen in der Kategorie 2 kann diese Verpflichtung einfach umgangen werden. Für effiziente Kontrolle von Lebensmitteln und ihren Umweltauswirkungen sowie Rückverfolgbarkeit sind solche Nachweisverfahren unerlässlich.

Soll für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit ein Nachweisverfahren weiterhin eine Zulassungsvoraussetzung für NGT-Pflanzen sein?
(optional, maximal 500 Zeichen)

 

4) Haftung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hersteller:innen keine Verantwortung mehr tragen für mögliche Umwelt-oder Gesundheitsauswirkungen. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht auch kein Monitoring der Auswirkungen vor. Schäden durch NGT-Pflanzen können daher nicht entdeckt und zugeordnet werden. Unternehmen können Gewinne vom Verkauf des Saatguts und der Lizenzgebühren einnehmen, während die Allgemeinheit, der gentechnikfreie Lebensmittelsektor und die Umwelt alle Folgekosten tragen müssten.

Sollen die GVO-Hersteller für Risiken und Folgeschäden ihrer NGT-Pflanzen haften?
(optional, maximal 500 Zeichen)

 

5) Patente

Gentechnik-Pflanzen sind patentierbar. Als Ergebnis des Gesetzesvorschlags würde es in der EU zu einer Flut von patentiertem Saatgut kommen. Die Patente beanspruchen inder Regel alle Pflanzen mitdem spezifizierten Merkmal, und die Patentinhaber:innen versuchen ihre Ansprüche auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen auszuweiten, obwohl diese nach Europäischem Patentübereinkommen nicht patentierbar sind. Für Züchter:innen und Bäuer:innen wird so die Möglichkeit der freien Nutzung genetischer Ressourcen massiv eingeschränkt oder unmöglich gemacht, denn die Risiken von Patentrechtsverletzungen sind unabsehbar hoch. So verhindern Patente die Entwicklung klimafitter Nutzpflanzen, die Sortenvielfalt wird massiv eingeschränkt, zu Lasten der Züchter:innen, Bäuer:innen, Verarbeiter:innen und Verbraucher:innen.

Soll der Gesetzgebungsprozess für NGT ausgesetzt werden, da die Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf Patente auf Saatgut zuerst vollständig geprüft werden müssen?
(optional, maximal 500 Zeichen)

 

6) Nationale Anbauverbote

Während eines laufenden Zulassungsverfahrens oder nach erteilter Zulassung kann einEU-Mitgliedstaat bisher den Anbau auf dem eigenen Territorium verbieten oder einschränken (sogenannter Opt-Out-Mechanismus). Laut Gesetzesentwurf soll der Anbau von NGT-Pflanzen national nicht mehr via “Opt-Out“ verboten oder eingeschränkt werden dürfen.

Sollen Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, nationale Verbote oder Einschränkungen für den Anbau von NGT-Pflanzen einzuführen?
(optional, maximal 500 Zeichen)

 

7) Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung

Bisher gab es im Gentechnikrecht vorgegebene Maßnahmen, um eine Koexistenz (alsodas Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnik-anwendender Lebensmittelerzeugung) zu ermöglichen (mit erheblichem Aufwand für die Praktiker:innen). Im aktuellen Vorschlag sollen in Bezug auf NGT-Pflanzen die Mitgliedstaaten für die Koexistenz zuständig sein, ohne dass ihnen die Mittel zur Umsetzung im Gesetzesvorschlag gegeben werden.

Sollen für NGT-Pflanzen weiterhin geeignete rechtliche Maßnahmen auf EU-Ebene vorgegeben werden, die die Koexistenz und damit die Wahlfreiheit sichern?
(optional, maximal 500 Zeichen)