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EU will durch Investitionsgerichte TTIP retten
EU-News | 17.09.2015
#Wirtschaft

EU will durch Investitionsgerichte TTIP retten

Plastikmuell_c._Hannah_Fabian
© Foto: Hannah Fabian
Zur Eindämmung der Plastikflut werden internationale Regelungen gebraucht.

Die EU-Kommission hat gestern einen Alternativvorschlag für die geplanten privaten Schiedsgerichte im Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA vorgelegt. Das zivilgesellschaftliche Bündnis TTIPunfairHandelbar enttarnt den vorgelegten Reformvorschlag des Investor-Staat-Schiedsverfahrens (ISDS) als Nebelkerze.

Denn an der Problematik des Systems gingen die Vorschläge von Handelskommissarin Cecilia Malmström vorbei.

Das vorgeschlagene System von Investitionsgerichten besteht den Plänen zufolge aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht. Es soll je nach Fall an verschiedenen Orten tagen. EU und USA würden die 15 Richter der ersten Instanz gemeinsam benennen; je fünf kämen aus einem EU-Land, den USA und einem Drittstaat.
Die Grundproblematik eines Sonderklagerechts für Konzerne ist, dass Staaten und Unternehmen auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles privates Rechtssystem geschaffen wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt. Dieses Problem werde auch in den jüngsten Reformvorschlägen der Kommissarin nicht angegangen, kritisiert das Bündnis.

Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende und handelspolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, sagte: "Die Privilegien der Konzerne werden von der EU-Kommission nicht angegangen. Das ist das Fazit aus dem neuen Konzept für private Investorengerichte, die früher ISDS hießen und jetzt in ICS umgetauft worden sind. Ausländische Investoren behalten damit ihre Extraklagerechte, während jedes inländische Unternehmen und jeder Bürger sich an ein normales Gericht wenden muss. Diese Bevorzugung ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Die EU-Kommission scheint nicht daran interessiert, das demokratische Recht von gleichem Zugang zu Gerichtsbarkeit durchzusetzen“.

Bei einer öffentlichen Konsultation hatten sich die große Mehrheit der Beteiligten prinzipiell gegen ISDS ausgesprochen (EU-Umweltnews 13. Januar 2015). Die Konzernklagerechte stehen wegen der von den Steuerzahlern aufzubringenden Schadensersatzsummen, fragwürdiger Entscheidungen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in der Kritik.

Die EU-Kommission wird nun den Vorschlag mit dem EU-Parlament und dem Ministerrat diskutieren, bevor sie ihn dem TTIP-Verhandlungspartner USA vorlegt. [bv]

PM TTIPunFairhandelbar

PM EU-Kommission

Vorschlag der Kommission (engl.)

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