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EU will Verbraucherrechte stärken
EU-News | 12.04.2018

EU will Verbraucherrechte stärken

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket für einen besseren Verbraucherschutz vorgeschlagen. Der sogenannte New Deal für Konsumenten beinhaltet die Möglichkeit der Sammelklage. 

Das Legislativpaket mit dem Titel „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ sieht auch vor, dass Verbraucher künftig kollektiven Rechtsschutz, also europäisch geregelte Verbandsklagen in Anspruch nehmen können. Das gilt beispielsweise für Verstöße bei der Energieversorgung oder Gesundheit und Umwelt.

Ein Auslöser für die Initiative von EU-Verbraucherschutzkommissarin Věra Jourová war der Dieselskandal. Denn obwohl die Verbraucherschutzvorschriften der EU zu den strengsten weltweit zählen, zeigte der Betrugsskandal mit Dieselfahrzeugen, dass sie umgangen werden können und es für Betroffene schwer ist, Entschädigung zu bekommen. Die neuen Regeln umfassen auch härtere Sanktionen bei Verstößen. Demnach sollen Unternehmen künftig Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen.

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) bezeichnete die Pläne der EU-Kommission als deutliche Verbesserung, aber ein Quantensprung seien sie nicht. Schärfere Strafen und Sammelklagen seien längst überfällig, sagte die Generalsekretärin von BEUC Monique Goyens. Der Verband befürchtet, dass Verfahren zu lange dauern und die Mitgliedstaaten zu großen Spielraum haben könnten, festzulegen in welchen Fällen die Sammelklage greift. [mbu]

EU-Kommission zu New Deal für Konsumenten

Vorschlag & Rechtsdokumente zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Reaktion BEUC

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