Ende des Quecksilberzeitalters: EU verbietet Zahn-Amalgam bis 2025
Am 17. Januar 2024 stimmte das Parlament für den Vorschlag der Europäischen Kommission, Zahn-Amalgam bis spätestens 2025 zu verbieten. Die Entscheidung folgt auf die Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung, die bereits im Juli 2023 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde. Quecksilber gilt als globaler Schadstoff und Neurotoxin, das erhebliche Umweltauswirkungen sowie Gesundheitsschäden verursachen kann.
Klares Votum: 550 Abgeordnete für Amalgam-Verbot
Das Europäische Parlament hat einen wichtigen Schritt zur Reduzierung von Quecksilberemissionen unternommen. Die Entscheidung, die von 550 Abgeordneten befürwortet wurde, sieht vor, die Verwendung von Amalgam in Zahnfüllungen ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten, mit Ausnahmen für medizinisch notwendige Fälle. Die verabschiedeten Maßnahmen sehen auch vor, dass die Herstellung und der Handel von quecksilberhaltigen Lampen, die bereits in der EU verboten sind, bis 2025 eingestellt werden sollen. Die Entscheidung wurde von 14 Gegenstimmen und 64 Enthaltungen begleitet.
Die überarbeitete Quecksilberverordnung sieht folgendes vor:
- keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025
- Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025
- Verbot der Herstellung und Ausfuhr von sechs quecksilberhaltigen Lampentypen ab dem 1. Januar 2026 und 1. Januar 2028 (je nach Lampentyp)
Zuvor hatte es Widerstand gegen das Verbot, insbesondere von zahnärztlichen Vereinigungen und einigen Mitgliedern des Europäischen Parlaments gegeben. Marlene Mortler (CSU), Berichterstatterin der EVP-Fraktion, hatte einen eigenen Vorschlag eingebracht, der ein Amalgamverbot vorsah, jedoch mit bestimmten Ausnahmen. Ihr Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit in der Abstimmung. Zahnärzt*innen argumentieren, dass Amalgam eine langlebige und kostengünstige Option sei und es in einigen Fällen keine gleichwertigen Alternativen gebe. Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in Deutschland äußerten Bedenken hinsichtlich der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung und warnten vor möglichen sozialen Auswirkungen eines Amalgamverbots. Bisher ist die Verwendung von quecksilberhaltigen Amalgam-Füllungen nur für Kinder unter 15 Jahren sowie Schwangere sowie Stillende verboten.
Breite Unterstützung von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen
Die überarbeitete Verordnung wurde von verschiedenen Seiten unterstützt, darunter viele Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen. Virginijus Sinkevičius, Umweltkommissar der EU, betonte die Notwendigkeit, die Verwendung von Quecksilber schrittweise einzustellen, um die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu minimieren. Aktuell werden in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber für dentales Amalgam verwendet. Die Verwendung von Amalgam kann negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, insbesondere durch die Freisetzung von Quecksilber während der Herstellung, Anwendung und Entsorgung von Amalgam. Quecksilber kann in Gewässer gelangen, Fische kontaminieren und die Bodenqualität beeinträchtigen. Aufgrund seiner Persistenz verbleibt es lange in der Umwelt und kann sich in höheren Konzentrationen in der Nahrungskette anreichern. Auch die langfristige Exposition gegenüber Quecksilber aus Amalgamfüllungen steht im Verdacht negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Wenngleich die genauen Folgen umstritten sind, gibt es Bedenken bezüglich neurologischer und allergischer Erkrankungen.
Das European Environmental Bureau (EEB) begrüßte diese Entscheidung als Meilenstein im Kampf gegen Quecksilber als Umweltschadstoff. Das bisherige Verwenden von Quecksilber in Zahn-Amalgam führte zu erheblicher Umweltverschmutzung und Gesundheitsrisiken. Charline Cheuvard, EEB Mercury Policy Officer, betonte: „Mit der heutigen Abstimmung ist offensichtlich, dass die Gesetzgeber unnötiges Quecksilber loswerden wollen. Es gibt wirklich keinen Grund, die Verwendung von Quecksilber dort aufrechtzuerhalten, wo es nicht mehr benötigt wird oder sicherere Alternativen existieren." Elena Lymberidi-Settimo, EEB Policy Manager, unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidungen: "Eine starke Führung der EU wird andere Länder dazu ermutigen, Quecksilberverwendung und -handel weiter zu reduzieren und, wenn möglich, zu eliminieren. Es ist wichtig, sich in multilaterale globale Abkommen einzubringen, um Quecksilber als globalen Schadstoff erheblich einzuschränken."
Die nächsten Schritte liegen nun in den Händen der Mitgliedstaaten, die aufgefordert werden, konkrete Schritte zur Umsetzung der Verbote zu unternehmen. [ks]
EEB - Pressemitteilung vom 12.01.2024: "Way open towards strengthening the EU Mercury Regulation"
EEB - Pressemitteilung vom 18.01.2024: "EU Legislators Voted to get Rid of Needless Mercury"
Vertretung in Deutschland (Europäische Kommission) - Pressemitteilung vom 14. Juli 2023: "Giftiges Quecksilber: EU-Kommission verbietet Verwendung von Zahn-Amalgam ab 2025""
ENDSEUROPE: "MEPs approve further restrictions on mercury use"
IG Umwelt Zahn Medizin: "Verwendung von Dentalamalgam in Europa"