Umwelt-Omnibus ante portas: Sondierung gestartet

Das neue Credo der EU-Kommission, die Gesetzgebung zu „vereinfachen“, schließt auch die Bereiche Abfall, Produkte und Industrieemissionen ein. Die „Vereinfachung des Verwaltungsaufwands in der Umweltgesetzgebung“ soll in den für Herbst, voraussichtlich Oktober, geplanten „Umwelt-Omnibus“ münden. Die Sondierung läuft bis zum 10. September.
Der sogenannte Omnibus, eine Verordnung, die alle entsprechenden Gesetze umfasst und abändert, soll auch die Herausforderungen bei der Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen berücksichtigen. Zwar soll Bürokratie abgebaut werden, „ohne die mit den Rechtsvorschriften verfolgten politischen Ziele zu beeinträchtigen“. Aber die bisherigen Veröffentlichungen zu anderen Themenbereichen (siehe Überblick über Omnibus-Vorschläge: Lieferkettenrichtlinie, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Agrar, Sorgfaltspflichten, Chemikalien) lassen negative Folgen befürchten.
Der Umfang des Umwelt-Omnibus kann laut Sondierung die folgenden Maßnahmen umfassen:
- Rationalisierung der Berichts-/Meldepflichten, zum Beispiel die Abschaffung der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gemäß der Abfallrahmenrichtlinie – hier geht es um gefährliche Chemikalien in Produkten (substances of concern in products - SCIP), die besonders besorgniserregend sind;
- Harmonisierung bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und Erleichterung der EPR-Berichterstattung – hier geht es um Produktverantwortung, wozu alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)Bestandteile, die durch den Endverbraucher entsorgt werden, zählen (Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien);
- Straffung der Berichtspflichten, Beseitigung doppelter Berichtspflichten, Förderung der weiteren Digitalisierung der Berichterstattung im Bereich der Kreislaufwirtschaft, der Industrieemissionen und der Abfallbewirtschaftung;
- Beschleunigung der Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, am Beispiel der im Rahmen des Net Zero Industry Act verabschiedeten Prinzipien.
„Die Liste der zu ergreifenden Maßnahmen könnte sich je nach Feedback der Interessengruppen und weiteren Analysen weiterentwickeln“, heißt es in dem veröffentlichten Papier. Die EU-Kommission scheint also offen dafür zu sein, noch weitere Anwendungsbereiche zu „vereinfachen“. In Frage kämen da beispielsweise die Anti-Entwaldungsverordnung EUDR, die Regelungen zu irreführenden Umweltaussagen (Green Claims) und Industrieemissionen sowie das Lieferkettengesetz. Mindestens. [jg]
Konsultation/Call for evidence: Simplification of administrative burdens in environmental legislation
Ebner Stolz: Kommt das Omnibus-Paket der EU-Kommission auch für EUDR, Green Claims und Co?