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MFR 2028-2034: Zwei-Billionen-Budget, fehlende strategische Ausrichtung
EU-News | 18.07.2025
# sozial-ökologische Transformation #Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Landwirtschaft und Gentechnik #Politik und Gesellschaft #Wirtschaft

MFR 2028-2034: Zwei-Billionen-Budget, fehlende strategische Ausrichtung

Geld im Glas und Münzenhaufen mit grünen Pflanzen
© pixabay/nattanan23

Mit mehreren Stunden Verspätung hat die EU-Kommission am 16. Juli ihren Entwurf für den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt (Mehrjähriger Finanzrahmen – MFR) vorgelegt. Traditionell sind alle unzufrieden. Auch die Bundesregierung ist not amused. Umweltverbände kritisieren vor allem die durch allzu große „Vereinfachung“ fehlende Zielrichtung auf Umwelt, Natur und Klima.

Insgesamt 1,26 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU im Durchschnitt zwischen 2028 und 2034, das entspricht fast zwei Billionen Euro, verteilt auf sieben Jahre – so viel umfasst der Vorschlag zum nächsten MFR. Die EU-Kommission hat außerdem eine grundlegende Neugestaltung des EU-Haushalts vorgeschlagen („straffer, flexibler und wirkungsvoller“), in eigenen Worten „ein ehrgeiziger Haushalt für ein stärkeres Europa“. 

2.000.000.000.000: Was steckt drin?

Rechtlich gesprochen hat die Kommission folgende Vorschläge vorgelegt:

  • eine Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens,
  • eine interinstitutionelle Vereinbarung über Haushaltsfragen,
  • einen Eigenmittelbeschluss
  • und eine Verordnung über die Leistung, Überwachung und Bewertung des Haushaltsplans der Union.

Insgesamt soll die Zuteilung vereinfacht und unter vier Hauptüberschriften gegliedert werden.

Über diese vier Rubriken hinaus wird eine Sonderreserve zur Unterstützung der Ukraine zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gelten weitere Prinzipien:

  • Einkommensbeihilfen für Landwirte und Fischer werden zweckgebunden,
  • Achtung der Rechtsstaatlichkeit bleibt Voraussetzung für die Mittelvergabe (Factsheet Strengthening the Rule of Law)
  • Transparenz und die Überprüfung der Begünstigten des EU-Haushalts werden gestärkt (zentrale Datenbank)
  • Migrationsmanagement, Stärkung der EU-Außengrenzen und Stärkung der inneren Sicherheit: 34 Milliarden Euro (Verdreifachung der Mittelausstattung im Vergleich zum laufenden MFR)

Enthalten im MFR-Entwurf sind auch „modernisierte und stabile Einkommensquellen“ in Form von neuen und angepassten sogenannten Eigenmitteln , die „den Druck auf die nationalen Haushalte verringern“ und 58,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren sollen. 

Woher kommt das Geld für den Haushalt und was sind Eigenmittel?

Der größte Anteil des Zwei-Billionen-Budgets stammt aus den EU-Mitgliedstaaten. Aber da insgesamt 700 Milliarden Euro mehr veranschlagt werden als beim derzeit noch laufenden MFR, sollen neue Einnahmequellen erschlossen werden. Dafür sind fünf Quellen vorgesehen, hauptsächlich Unternehmen betreffend (Factsheet Own Resources):

  • EU-Emissionshandelssystem (ETS): prognostiziert werden durchschnittlich rund 9,6 Milliarden Euro pro Jahr;
  • CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): durchschnittlich rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr;
  • Gebühr für nicht eingesammelten Elektroschrott: durchschnittlich rund 15 Milliarden Euro jährlich;
  • Prozentuale Abgabe der von den Mitgliedstaaten eingenommenen Tabaksteuer an die EU: bis zu 11,2 Milliarden Euro jährlich.
  • Unternehmensabgabe/Corporate Resource for Europe (CORE): in der EU tätige und verkaufende Unternehmen (mit einem Nettojahresumsatz von mindestens 100 Millionen Euro, also keine kleine und mittlere Unternehmen) sollen einen jährlichen Pauschalbeitrag abgeben, erwartet werden durchschnittlich rund 6,8 Milliarden Euro jährlich.

Deutsche Bundesregierung will Vorschlag so ablehnen: Kritik an Unternehmenssteuer, GAP und Subvention von Atomkraft 

In der Erklärung der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission über einen mehrjährigen Finanzrahmen der EU heißt es ungewöhnlich deutlich: „Ein umfassender Aufwuchs des EU-Haushalts ist nicht vermittelbar in Zeiten, in denen alle Mitgliedsstaaten erhebliche Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen Haushalte unternehmen. Daher werden wir den Vorschlag der Kommission nicht akzeptieren können.“ Auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene zusätzliche Besteuerung der Unternehmen finde keine Unterstützung. Den Reformansatz und die neuen Prioritäten des EU-Haushalts will die Bundesregierung aber erhalten.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer nannte im Hinblick auf die Agrarpolitik (siehe ausführliche EU-News zu den GAP-Vorschlägen in Kürze hier) die Vorschläge der Kommission, das bewährte Zwei-Säulen-Modell abzuschaffen, „eine gefährliche Zäsur“. 

Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte, dass Klimaneutralität zu erreichen zentraler Handlungsrahmen für die EU in den kommenden Jahren sein soll, dies müsse „sich in der Prioritätensetzung eindeutig widerspiegeln“. Schneider weiter:  „Eine Subventionierung der Atomkraft aus dem EU-Haushalt lehnt Deutschland ab. Deutschland hat sich gegen die Atomkraft entschieden, die zu teuer, zu langsam, zu riskant und insgesamt das Gegenteil von nachhaltig ist.“

Und was ist mit der Umwelt und dem Klima?

Das große Querschnittsthema „Clean Transition“, also der Übergang in eine zukunftsfähige Wirtschaft mit möglichst sauberer Industrie, soll insgesamt 35 Prozent des Gesamtbudgets umfassen (Factsheet Delivering on the clean transition). Das soll auch helfen, das für 2040 vorgeschlagenes EU-Klimaziel zu erreichen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Regionen und Gemeinden sollen damit besser auf extreme Wetterereignisse reagieren können. Gespeist werden die insgesamt 35 Prozent aus den verschiedenen Standbeinen des MFR. Für „Clean Transition“ sind in folgenden Programmen die jeweils angegebenen Prozentsätze der Ausgaben vorgesehen:

  • Nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP): 43 Prozent
  • Europäischer Wettbewerbsfonds: 43 Prozent
  • Rahmenprogramm für Forschung und Innovation: 40 Prozent
  • Fazilität „Connecting Europe“: 70 Prozent
  • Globales Europa-Instrument: 30 Prozent 

Insgesamt sollen dabei für Klima- und Umweltausgaben im Gesamthaushalt über 700 Milliarden Euro zusammenkommen: zur Unterstützung von Klima- und Umweltzielen, Klimaschutz, Anpassung und Widerstandsfähigkeit, nachhaltigem Wachstum, Innovation und strategischer Unabhängigkeit. Dabei soll der Grundsatz „Keine nennenswerten Schäden“ („Do No Significant Harm“ (DNSH)) angewendet werden. Außerdem gilt das Prinzip „Climate Resilience by Design“, damit die Ausgaben zum Schutz von Menschen und Investitionen vor den zunehmend verheerenden Auswirkungen des Klimawandels, für besseres Management von Klimarisiken, die Begrenzung der wirtschaftlichen und sozialen Kosten und Förderung innovativer Technologien dienen. Die EU-Kommission erhofft sich folgende Effekte:

  • Unterstützung der Regionen bei der Erreichung der Klima- und Energieziele der EU für 2040
  • Mit dem Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft sowie die Entwicklung sauberer Technologien und der Kreislaufwirtschaft fördern, nachhaltigen Verkehr und die Energiewende vorantreiben und gleichzeitig das Klima und die natürliche Umwelt schützen.
  • Mit dem Innovationsfonds den Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds verstärken
  • die im Clean Industrial Deal angekündigte Bank für industrielle Dekarbonisierung soll in die Verwaltung des Wettbewerbsfonds eingegliedert werden.
  • EU-Forschung und Horizont Europe sollen ebenfalls unterstützend auf Dekarbonisierungsbemühungen wirken.
  • Die Fazilität „Connecting Europe“ wird Investitionen in wichtige grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte in den Bereichen Energie und Verkehr ankurbeln (Energieunion, transeuropäisches Verkehrsnetz)
  • Das Globale Europa-Instrument soll durch finanzielle Unterstützung in Partnerländern dort verstärkte Maßnahmen in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit erhöhen. 

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis: Kritische Reaktionen der Umweltverbände

Fehlende spezifische Naturschutzvorgaben

Der MFR-Entwurf für 2028-2034 enthält zwar die Verpflichtung, Klima und biologische Vielfalt in allen Politikbereichen zu berücksichtigen, indem sichergestellt wird, dass 35 Prozent des Budgets Aktivitäten im Zusammenhang mit Klima und biologischer Vielfalt unterstützt werden. Das „klingt vielversprechend“, aber der Teufel steckt wie immer im Detail, führt das Europäische Umweltbüro (EEB) am Beispiel eines Sonderberichtes des Europäischen Rechnungshofs von 2021 in Bezug auf 100 Milliarden Euro „Klimaausgaben“ im Haushaltszeitraum 2014-2020 in der GAP aus. Denn trotzdem seien nur geringe Auswirkungen auf die Emissionen zu verzeichnen gewesen, unter anderem wegen fehlerhafter Methoden bei der Kennzeichnung im Nachhinein (ex-post). Es ist nämlich ein Unterschied, ob mittels „Mainstreaming“ Ausgaben als „Klima- oder Biodiversitätsausgaben“ deklariert werden, oder ob durch sogenanntes „Ringfencing“ im Vorhinein (Ex-ante-Zuweisung) von Mitteln spezifische Maßnahmen gefordert werden. Und das ist auch einer der Hauptkritikpunkte des EEB: Anstatt einen umfassenden Ansatz für Umweltschutz, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft beizubehalten - wie es das bisherige LIFE-Programm seit mehr als 30 Jahren getan hat - beziehe sich der Text nur auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft, die Dekarbonisierung und die Energiewende. Dies signalisiert eine zutiefst besorgniserregende Verengung des Geltungsbereichs, zumal die von der Kommission selbst durchgeführte Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts zeigt, dass die meisten Mitgliedstaaten die bestehenden Umweltverpflichtungen der EU nicht erfüllen, wobei die Gesellschaft die Kosten trägt. Die Ergebnisse machen eines sehr deutlich: Wir brauchen mehr zweckgebundene Mittel, nicht weniger. Jetzt zu investieren ist viel billiger, als später für den ökologischen Kollaps zu bezahlen.

Der deutsche Umweltdachverband (DNR) kritisiert die fehlende strategische Ausrichtung auf Klimaneutralität und Resilienz. Zu geringe Mittel für Klima- und Biodiversitätsschutz sowie das Fehlen klarer Naturschutzbudgets blieben hinter den Anforderungen eines zukunftsfähigen Europas zurück. Um die verbindlichen europäischen und internationalen Klima- und Biodiversitätsziele zu erreichen, brauche es aus Sicht des DNR mindestens 50 Prozent des Haushalts für Klima- und Umweltschutzziele, „inklusive dezidiert zweckgebundener Mittel für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur“. Dass das bisher eigenständige Umweltprogramm LIFE künftig nur noch als „LIFE-Aktivitäten“ in anderen Töpfen aufgehen soll, sei „besorgniserregend“. Aus Sicht des DNR sei außerdem eine konsequente Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitk (GAP) nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ überfällig. Die Kommissionsvorschläge zur Stärkung der Eigenmittel – etwa über Unternehmensabgaben oder Umweltabgaben – sind nach Überzeugung des DNR dagegen „ein wichtiger Schritt hin zu einem unabhängigen und krisenfesten EU-Haushalt“. Auch die Möglichkeit, in Krisensituationen Schulden aufzunehmen, sei eine wichtige Lehre aus den letzten Jahren. 

Ähnlich argumentiert die WWF-Europaabteilung. Zwar sei es zu begrüßen, dass ein Ausgabenziel für Klima und Biodiversität beibehalten wird, das nun im Rahmen eines umfassenderen Umweltausgabenziels von 35 Prozent präsentiert wird, allerdings sei das sogar weniger als im vorherigen Haushalt. Dort waren Investitionen von mindestens 30 Prozent des langfristigen Budgets für Klimaschutzmaßnahmen und bis zu 10 Prozent für den Naturschutz vorgesehen. Der neue Zuschnitt stehe im Widerspruch zu den eigenen wirtschaftlichen Erkenntnissen der Kommission, dass öffentliche Investitionen in Klima und Biodiversität dringend erhöht werden müssen. Das übergeordnete globale Ziel für Umweltprioritäten werde außerdem die biologische Vielfalt in Konkurrenz zu anderen, grünen Projekten setzen, in die leichter zu investieren ist. 

Zentralisierte Entscheidungen – hat das Parlament das Nachsehen?

Besorgniserregend für den WWF ist auch, dass „die Kommission sich selbst volle Entscheidungsfreiheit darüber einräumt, wie und in welchem Umfang diese Ziele verfolgt werden“. Dieser Ansatz untergrabe die Unterstützung Tausender von Begünstigten in ganz Europa, die auf stabile und vorhersehbare EU-Mittel für Klima- und Umweltmaßnahmen angewiesen seien. Außerdem werde die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Festlegung des EU-Haushalts ausgeklammert, und es bestehe die Gefahr, dass zentrale EU-Prioritäten herabgestuft werden.

Schadensbegrenzung (Do No significant Harm) und schädliche Subventionen – wie effektiv wird es?

Der WWF begrüßt zwar das anhaltende Engagement für die schrittweise Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in der nächsten EU-Haushaltsperiode. Die Organisation kritisiert aber, dass das DNSH-Prinzip, mit Investitionen keinen Schaden anzurichten, hauptsächlich „auf dem Papier gut“ aussehe. Es könne durch eine unzureichende Umsetzung und vordefinierte Ausnahmen „ernsthaft unterminiert“ werden, warnt die Organisation. So soll DNSH nicht für Verteidigung und Sicherheit gelten, Ausnahmeregelungen dürften auch für Krisensituationen oder bei überwiegendem öffentlichen Interesse gelten. Dies deute darauf hin, dass „die Kommission einmal mehr der Deregulierung Vorrang vor der Gesundheit der europäischen Bürger und der Umwelt einräumen könnte“. Dabei sei die Abschaffung schädlicher Subventionen nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch fiskalisch sinnvoll und Schlüssel zu einer intelligenten Industriepolitik. 

Verteidigung und Bürokratieabbau first, Ökosystem, Ernährung und Wirtschaftsstabilität last?

Der NABU kritisierte: „Der gemeinsame Kampf für die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlage und den Klimaschutz ist hinter Themen wie Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und Bürokratieabbau nahezu unsichtbar. Ein eigener Finanzierungsschwerpunkt für resiliente Ökosysteme fehlt völlig – dabei sind gesunde Böden, ein stabiler Wasserhaushalt und eine intakte Artenvielfalt die elementare Grundlage für Ernährungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität.“

Auch den BUND beklagt den „fehlenden politischen Willen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen“. Symptomatisch sei, „dass die EU-Kommission sogar das erfolgreiche Umweltprogramm LIFE ersatzlos streichen möchte“.

Blinde Flecken beim Verkehr

Die verkehrskritische Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) wiederum kritisiert, dass der MFR-Entwurf es versäumt, die Dekarbonisierung des Verkehrs zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu steigern. Die für den Ausbau sauberer Technologien bereitgestellten Mittel seien „unzureichend“. Das neue Schlüsselprogramm des Haushaltsplans, der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), stelle über einen Zeitraum von sieben Jahren lediglich 67 Milliarden Euro für den Klimawandel und die Dekarbonisierung der Industrie bereit, wobei 40 Milliarden Euro aus einem bereits bestehenden Instrument stammten. Der Bedarf an öffentlichen Mitteln allein für die Cleantech-Produktion im Verkehrssektor erfordere jedoch 39 Milliarden Euro jährlich bis 2030. Die Unterstützung kritischer Technologien wie Batterien und E-Treibstoffe für die Luft- und Schifffahrt sei für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Energiesicherheit und der strategischen Autonomie der EU von entscheidender Bedeutung. [jg]


Veröffentlichungen der EU-Kommission zum MFR:

Legal documents

Reaktionen:

EEB: A LIFE-threatening budget [...] 

DNR: Pressemitteilung zum MFR 

WWF Commission’s budget proposal delivers blow to climate and nature

WWF: Commission axes successful LIFE programme in EU budget proposal 

NABU: EU-Haushalt: Leerstelle bei Natur gefährdet unsere Sicherheit und Wirtschaftsgrundlage 

BUND: Neuer EU-Haushalt: Nullnummer für Naturschutz 

T&E: Transport decarbonisation is a lever for industrial…

 

 

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