Alpenschutz: zukunftstauglicher Kurswechsel notwendig

Vergangene Woche hat der Bayerische Landtag das Dritte Modernisierungsgesetz verabschiedet - trotz massiver Kritik von Umwelt-, Naturschutz- und Alpenverbänden. Demnach soll künftig der Bau neuer Skipisten, Beschneiungsanlagen und Skilifte erleichtert werden. Zuvor gab es in München eine Protestaktion gegen die Pläne.
Das neue Gesetz sieht vor, die Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) stark anzuheben: Künftig sollen neue Skipisten erst ab einer Fläche von 20 Hektar, statt bisher zehn Hektar einer UVP unterzogen werden müssen – in Schutzgebieten sogar erst ab zehn Hektar statt bisher fünf. Das gilt auch für Beschneiungsanlagen: 20 statt 15 Hektar, in Schutzgebieten zehn statt fünf Hektar. Und das, obwohl gerade in den bayerischen Höhenlagen und Zeiten des Klimawandels der Skitourismus langfristig kein gesichertes, zukunftsfähiges Tourismusmodell mehr darstelle, also weder Arbeitsplätze noch Versorgung sichere, moniert der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV).
Angesichts der Klimakrise hält das Bündnis „Rettet die Berge – kein Rückschritt beim Alpenschutz“, darunter die Dachverbände CIPRA und der DNR, das Gesetz für verantwortungslos und nicht der Alpenkonvention entsprechend. Deshalb startete das Bündnis eine Petition und wandte sich mit einer Protestaktion in München gegen das Gesetz. Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA setzt sich seit Langem für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen ein.
Der Deutsche Alpenverein (DAV) verweist zudem auf eine rechtliche Einschätzung der Deutschen UVP-Gesellschaft, wonach die Änderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht verstoßen. Die EU-Kommission hat Österreich bereits verwarnt, weil es die EU-UVP-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt habe.
Mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der Seilbahnförderrichtlinie 2026 fordert der DAV, dass Modernisierungen von Skigebieten stärker an belastbare Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden sollen. [mb]