CBAM: Kommission schlägt Anpassungen an CO₂-Grenzausgleichsmechanismus vor

Die EU-Kommission hat am 17. Dezember Änderungen am CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) vorgeschlagen. Damit soll die mögliche Umgehung des Systems verhindert werden, außerdem wird CBAM ab 2028 auf bestimmte Stahl- und Aluminium basierende nachgelagerte Produkte ausgeweitet.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine Art Kohlendioxid-Zoll, der Importeure verpflichtet, für die bei der Herstellung ihrer Waren außerhalb der EU entstandenen Emissionen CO₂-Zertifikate zu kaufen. Das CO₂-Grenzausgleichssystem startete 2023 für besonders emissionsintensive Produkte wie Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Elektrizität und Wasserstoff. Nach der ersten Übergangsphase, in der es hauptsächlich um die Sammlung von Emissionsdaten der importierten Waren ging, beginnt ab 1. Januar 2026 die vollständige Einführung des CBAM durch den Ankauf von CO₂-Zertifikaten.
Allerdings beklagten die betroffenen Akteure etliche Schlupflöcher. Als „Reaktion auf die Rückmeldungen der Industrie“ hat die EU-Kommission nun Maßnahmen vorgeschlagen, um Umgehungen zu verhindern und damit die Wirksamkeit des CBAM der EU zu stärken. Außerdem soll – zeitlich befristet – eine „Stützungsregelung“ in Form eines vorübergehenden Dekarbonisierungsfonds eingeführt werden, um „EU-Erzeuger zu schützen, umweltfreundlichere Unternehmen weltweit zu belohnen und ein faires, wettbewerbsfähiges Umfeld zu fördern“. Die Finanzierung soll aus Beiträgen der Mitgliedstaaten erfolgen, die 25 Prozent der Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten in den Jahren 2026 und 2027 ausmachen, während die restlichen 75 Prozent aus EU-Eigenmitteln stammen sollen.
Zudem wird der Anwendungsbereich ab dem 1. Januar 2028 des CBAM auf bestimmte Stahl- und Aluminium-intensive nachgelagerte Produkte ausgeweitet. Es geht dabei die Ausweitung auf 180 stahl- und aluminiumintensive nachgelagerte Produkte wie Maschinen und Geräte, wobei damit verhindert werden soll, dass die Emissionen eher reduziert als an andere Standorte umgesiedelt werden. Hauptsächlich geht es dabei um die industrielle Lieferkette mit Spezialmaschinen, nur zu sechs Prozent sind Haushaltswaren wie Waschmaschinen betroffen.
Zu den Maßnahmen gehören außerdem verbesserte Berichterstattungsanforderungen einschließlich der Rückverfolgbarkeit von CBAM-Waren, die Bekämpfung falscher Angaben zur Emissionsintensität sowie zusätzliche Nachweise zur Bekämpfung von Missbrauch, wenn tatsächliche Werte unzuverlässig sind, und in solchen spezifischen Fällen Länderwerte missachtet werden.
Die Kommission führt darüber hinaus ein „Konzept der Gleichwertigkeit bei der CO2-Steuer und dem Abzug von CO2-Preisen“ ein. Eine neue Klausel soll ermöglichen, dass ausgehandelte Handelserleichterungen wie die gegenseitige Anerkennung vertrauenswürdiger Akkreditierungsstellen und neue Fazilitäten die Gleichwertigkeit des Abzugs von CO2-Preisen gelten. Damit will sie die Dekarbonisierung über EU-Grenzen hinaus stärken.
Um die Verwendung von Schrott zur Verringerung der Emissionen energieintensiver Produkte zu fördern, nimmt die Kommission nun Aluminium- und Stahlschrott aus Vorverbrauchern in die Berechnungen des CO2-Grenzausgleichssystems auf. Dies soll eine faire CO2-Bepreisung sowohl für in der EU hergestellte als auch für eingeführte Waren gewährleisten.
Parallel hatte die Brüsseler Behörde ihren CBAM-Überprüfungsbericht vorgelegt, der laut EU-Kommission zeigt, dass CBAM dekarbonisierungswirksam sei, „was zum Teil auf die Öffentlichkeitsarbeit und die technische Hilfe zur Erleichterung der Umsetzung zurückzuführen ist“. Der Bericht enthält außerdem einen Umsetzungsfahrplan und notwendige Begleitmaßnahmen für eine effiziente und wirksame endgültige Regelung ab 2026.
Schon Ende Mai (EU-News 28.05.2025) hatten EU-Parlament und -Rat Änderungen der CBAM-Verordnung im Rahmen des Omnibus I-Gesetzes zur Vereinfachung (EU-News 11.03.2025) zugestimmt. Mit den festgelegten Vereinfachungen wurden Unternehmen mit geringen Importmengen von den Regeln ausgenommen. Zudem sollen die Berichtspflichten für das Gros an Unternehmen entfallen. [jg]
Hintergrund
Die EU-Kommission hatte im Juli 2021 als Teil des "Fit-for-55"-Klimapakets (FF55) ihre Vorschläge für die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems vorgelegt. Ende 2022 hatten Rat und EU-Parlament im Trilog eine Einigung erzielt, so dass CBAM - das weltweit erste CO2-Grenzausgleichssystem - ab 2023 in Kraft trat.
DNR-Factsheet zum europäischen CO2-Grenzausgleichssystem CBAM:


