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Nord Stream 2: Klage am EU-Gericht eingereicht
EU-News | 26.07.2019
#Klima und Energie

Nord Stream 2: Klage am EU-Gericht eingereicht

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© Foto: Pixabay

Die Betreibergesellschaft der im Bau befindlichen Gaspipeline Nord Stream 2 hat am Donnerstag beim Gericht der EU (EuG) Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Sie will Änderungen der EU-Gasrichtlinie erzwingen.

Wie die Nord Stream 2 AG in einer Pressemitteilung erklärte, handele es sich um eine Nichtigkeitsklage. Das Gericht werde aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2019/692 zur Änderung der EU-Gasrichtlinie „aufgrund eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit“ für nichtig zu erklären. Das würde zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2019/692 führen. Diese Fassung der Gasrichtlinie sei „eindeutig mit dem Ziel entworfen und angenommen“ worden, die Nord Stream 2-Pipeline zu benachteiligen und zu behindern, heißt es weiter.

Darüber hinaus behalte sich Nord Stream 2 die Möglichkeit vor, „seine Ansprüche nach internationalem Recht durchzusetzen und ein Schiedsverfahren gegen die EU gemäß den Investitionsschutzbestimmungen des Vertrags über die Energiecharta einzuleiten.“

Eine Frist zur Streitbeilegung hatte die EU-Kommission Anfang Juli ungenutzt verstreichen lassen.

Im Jahr 2017 hatte die Kommission ihren Änderungsvorschlag veröffentlicht. Im Februar dieses Jahres hatten die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament in den interinstitutionellen Verhandlungen der Neufassung zugestimmt (EU-News vom 13.02.2019)

In den kommenden Monaten wird das EuG voraussichtlich über die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage entscheiden. [aw]

Presseerklärung der Nord Stream 2-Betreibergesellschaft   

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