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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
EU-News | 06.01.2021

Neu in der EU ab 2021

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c. Pixabay

Schon am Ende des vergangenen Jahres haben wir ein bisschen für Sie in die Zukunft geblickt (EU-News 18.12.2020). Inzwischen ist das Post-Brexit-Abkommen vorläufig in Kraft und Deutschland hat den Staffelstab für die EU-Ratspräsidentschaft an Portugal weitergereicht. Und es gibt einige neue EU-Regeln: für Plastikmüll, Konfliktmineralien, das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz sowie eine überarbeitete Strommarktrichtlinie ("intelligente Zähler").

Neues Handels- und Partnerschaftsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Knapp 1.250 Seiten umfasst das Abkommen, das ab 1. Januar die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich regelt. Unterzeichnet wurde das Abkommen am 30. Dezember 2020 vom Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel und der Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen in Brüssel im Namen der Europäischen Union. Der britische Premierminister Boris Johnson hat es in London im Namen des Vereinigten Königreichs mit seiner Unterschrift versehen.

Hohe Zölle und Reibungsverluste im Handel sollten damit vermieden werden, außerdem werden Themen wie Fischfang oder die Zusammenarbeit bei der Energiepolitik und im Transportwesen geregelt. Allerdings scheinen so viele Fragen unklar, dass die EU-Kommission eine Reserve mit Gesamtmitteln von 5 Milliarden Euro einrichten will, die Unterstützung für Unternehmen und Arbeitsplätze in den betroffenen Sektoren sowie Hilfe für Regionen und lokale Gemeinschaften, einschließlich solcher, die von der Fischerei in britischen Gewässern abhängig sind, leisten soll. Und es gibt eine Hotline. Schottland hat das Abkommen übrigens bereits abgelehnt.

Eine erste Bewertung des Abkommens hat der Think Tank IPPR veröffentlicht. Die Meeresschutzorganisation Oceana mahnte, dass die EU und Großbritannien nach der Einigung in der Fischereipolitik nun aber auch nachhaltige Fangbeschränkungen für ihre mehr als 100 gemeinsamen Fischpopulationen festlegen müssten.

Export und Import von Plastikmüll

Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder wird ab 1. Januar 2021 strenger kontrolliert. Damit soll der Export von Kunststoffabfällen in Drittländer beendet werden, die nicht über die Kapazitäten und Standards verfügen, um diese nachhaltig zu entsorgen. Es gelten auch neue Vorschriften für den Import und die Verbringung von Kunststoffabfällen in der EU. Es bestehen allerdings Ausnahmen "für saubere Plastikabfälle, die zum Recycling geschickt werden".

Bundesumweltministerin Svenja Schulze kommentierte: "Kein Plastik aus Europa soll mehr die Umwelt von Entwicklungsländern belasten oder ewig in den Weltmeeren schwimmen. Künftig darf kein Kunststoffabfall mehr exportiert werden, der nicht nachweislich hochwertig recycelt wird. Der beste Abfall ist aber jener, der gar nicht erst entsteht. Daher müssen wir in Deutschland nicht nur beim Recycling, sondern auch bei der Vermeidung von Verpackungsabfällen besser werden."

EU-Kommission: Ab Januar 2021: Neue EU-Regeln begrenzen Export und Import von Plastikabfällen 

Text im Amtsblatt

Reaktion BMU: Pressemitteilung 1/2021: Europäische Union beschränkt Export von Plastikmüll

EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft

Seit 1. Januar 2021 sind in der EU die Bestimmungen der Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft. Diese soll dazu beitragen, den Handel mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold einzudämmen, da diese mitunter zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen oder in Zwangsarbeit abgebaut werden. Diese vier Mineralien sollen ab jetzt "verantwortungsvoll beschafft" werden, deren Einfuhr fällt nunmehr unter die Sorgfaltsbestimmungen. Die EU-Kommission kann Schwellenwerte für die Mengen festlegen.

EU-Kommission: Wissenswertes über die Verordnung über Mineralien aus Konfliktgebieten  

EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz tritt in Kraft

Die neue Verordnung über die Governance der Energieunion und den Klimaschutz legt gemeinsame Regeln für die Planung, Berichterstattung und Überwachung fest, damit die EU ihre Klima- und Energieziele für 2030 im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen erreichen kann. Nationale und EU-Strategien für die Energieunion sollen deshalb bestmöglich aufeinander abgestimmt sein.

Factsheet der EU-Kommission und Hintergrundinformationen.

Intelligente Stromzähler: überarbeitete Strommarktrichtlinie

Die überarbeitete Richtlinie stellt, nach Überzeugung der EU-Kommission, die Verbraucher*innen in den Mittelpunkt der neuen Vorschriften, was ihnen mehr Wahlmöglichkeiten und besseren Schutz bieten soll. "Dank des Zugangs zu intelligenten Zählern, Preisvergleichsinstrumenten, dynamischen Preisverträgen und Bürgerenergiegemeinschaften werden die Verbraucher*innen in der Lage sein, sich aktiv am Markt zu beteiligen", schreibt die EU-Kommission. Gleichzeitig würden benachteiligte Verbraucher*innen mit geringem Zugang zu Energie besser geschützt.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_18_6870

2021 ist das Europäische Jahr der Schiene

Das Europäische Jahr der Schiene soll helfen, die Ziele des europäischen Grünen Deals im Verkehrssektor zu erreichen und durch Veranstaltungen, Kampagnen und Initiativen die Schiene als einen nachhaltigen, innovativen und sicheren Verkehrsträger zu stärken. Die EU-Kommission will außerdem das Bewusstsein für die grenzüberschreitende, europäische Dimension des Schienenverkehrs schärfen und seinen Beitrag zur Stärkung von Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft in der EU erhöhen.

Weitere Informationen und Pressemitteilung der EU-Kommission [jg]

EEA-Eionet-Strategie 2021-2030

Die Europäische Umweltagentur (EEA) und das angegliederte Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) haben eine gemeinsame Strategie beschlossen, um systemische Antworten auf die Umwelt- und Klimaherausforderungen, mit denen Europa im kommenden Jahrzehnt konfrontiert sein wird, zu finden. Die EEA-Eionet-Strategie soll Daten und Wissen für ein nachhaltiges Europa bereitstellen, um fundierte Entscheidungen über Umwelt- und Klimaprioritäten und -lösungen zu ermöglichen. Man wolle handlungsfähiges Wissen in fünf Arbeitsbereichen bereitstellen, nämlich: 

  • Biodiversität und Ökosysteme,
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel,
  • menschliche Gesundheit und Umwelt,
  • Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung sowie
  • Nachhaltigkeitstrends, -aussichten und -maßnahmen.

Auch Europas Konsum- und Produktionsmuster seien dabei abgedeckt. Weiterlesen

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