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Handlungsmöglichkeiten zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten
Position | 17.01.2020
#Mobilität

Handlungsmöglichkeiten zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten

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c. Klima-Allianz

Die Umweltorganisationen BUND, NABU, DUH, UVP-Gesellschaft, VCD und der Umweltdachverband DNR haben den Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich (so genanntes Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) als in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig kritisiert. In einem 4-seitigen Papier geben sie konkrete Handlungsempfehlungen: 

1. Öffentlichkeitsbeteiligung ernst nehmen

Eine Einbeziehung bereits in einer frühen Planungsphase kann zu einer Optimierung der Planung beitragen und die Akzeptanz des Projektes erhöhen, was gerichtliche Auseinandersetzungen vermei-den würde. Der im aktuellen Beschleunigungsgesetz geplante Verzicht auf den Erörterungstermin oder die Beschränkung der Verbandsklage sind in der Sache nicht geeignet, für Beschleunigung zu sorgen.

2. Vorgelagerte Verfahren durch echte Alternativenprüfung aufwerten

Gut wäre eine abgeschichtete Einbeziehung der Öffentlichkeit bereits während der Phase der Raumordnungsentscheidung bzw. der Linienbestimmung. Dadurch würde eine Entscheidung über die tatsächliche Realisierung der Projekte wesentlich früher herbeigeführt (das „ob“ eines Vorhabens). Das Planfeststellungsverfahren und auch die Öffentlichkeitsbeteiligung würden dann der Ausgestaltung und Optimierung (das „wie“ eines Vorhabens) vorbehalten sein, nicht aber mehr die Grundsatzentscheidung diskutieren.

3. Neue Formen der Planung etablieren

Eine erfolgreiche und effiziente Planung muss bereits bei den Verkehrsprognosen beginnen, wo es bisher keine zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmten Prognosen zu den Umwelt- und Klimawirkungen des Verkehrs und kein abgestimmtes Handlungsszenario gibt. Eine Beschleunigung von Projektplanungen kann erreicht werden, wenn von Anfang an in interdisziplinären Teams gearbeitet wird. Diese müssen dann von der Bedarfsanalyse bis zur Planung der Baudurchführung zusammenarbeiten. Hier wäre es hilfreich, auf Bundesebene ein Planungsteam zusammenzustellen, welches vor allem für Großprojekte tätig ist, denn diese weisen eigene Spielregeln und Anforderungen auf.  

4. EU-Umweltrecht anwenden

5. Umweltverbände aktiv einbeziehen

6. Verstärkte Kooperation sowie Streitbeilegung durch Vergleich nutzen

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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