Bundestag beschließt GAP-Gesetze
Schöne: „Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit, damit die Landwirtschaft klima- und naturverträglicher wird.“

Der Deutsche Bundestag hat gestern den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland zugestimmt. Der abgestimmte Entwurf basiert auf einer Einigung der Agrarminister*innen der Länder sowie den Verhandlungen zwischen den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt.
So biete etwa das Budget für das neue Instrument der Eco-Schemes in der ersten Säule im Umfang von 25 Prozent eine gute Perspektive, jedoch müsse das Budget im Verlauf der Förderperiode schrittweise weiter angehoben werden, um den Ausstieg aus den pauschalen Direktzahlungen ab 2028 realisieren zu können. „Ziel muss sein, die kommende Förderperiode für eine grundlegende Neuausrichtung der Agrarpolitik zu nutzen. Wir müssen endlich ein System etablieren, in dem Landwirt*innen für die erbrachten Gemeinwohlleistungen für Klima, Biodiversität, Umwelt und Tierschutz honoriert werden“, so Schöne.
Schöne wies zudem darauf hin, dass die eigentliche Arbeit erst beginne. „Die genaue Ausgestaltung der Eco-Schemes und der Grundanforderungen an die Landwirt*innen (Konditionalität) wird in nachgelagerten Verordnungen geregelt. Hier kommt es darauf an, wirksame Maßnahmen anzubieten und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, den Ökolandbau zu stärken und genügend Mittel für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule bereitzustellen“, sagte Schöne. Hinzu komme, dass die Trilogverhandlungen auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen sind und somit noch keine finale Rechtsgrundlage für die beschlossenen Gesetze vorliegt.
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