EU-Kommission trifft rückwärtsgewandte Entscheidung zu Lasten der Biodiversität in der EU-Agrarpolitik

Berlin - Anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission, Naturschutzstandards in der EU-Agrarförderung abzuschwächen, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:
„Die Europäische Kommission hat heute eine rückwärtsgewandte und ideologisch motivierte Entscheidung zu Lasten der biologischen Vielfalt in unseren Agrarlandschaften getroffen. Den EU-Mitgliedstaaten erneut die Möglichkeit zu geben, bereits angelegte Brachen auch in diesem Jahr wieder zu nutzen, steht im krassen Widerspruch zu den Umwelt- und Biodiversitätszielen des europäischen Green Deal. Damit knickt die EU-Kommission wider besseren Wissens vor dem Druck der Agrarindustrie ein.
Es ist vielfach belegt, dass die Artenvielfalt deutlich von landwirtschaftlichen Brachflächen profitiert. Der Vorschlag bedeutet einen großen ökologischen Schaden bei sehr geringem ökonomischen Nutzen für die Landwirtschaft. Nicht-produktive Flächen sind ein direkt wirksames und zudem leicht umsetzbares Instrument zur Eindämmung der Biodiversitätskrise in der Agrarlandschaft. Die Bundesregierung muss daher dringend an den bisherigen Regelungen festhalten.“
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