Bisphenol A soll auf die REACH-Autorisierungsliste

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am Dienstag 18 besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) zur Autorisierung vorgeschlagen.
Die Stoffe stehen aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften bereits auf der Kandidatenliste und sollen nun in die Autorisierungsliste und damit in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, weil ihre weit verbreiteten Anwendungen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und den Zustand der Umwelt darstellen. 13 der Stoffe wirken sich gefährlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit aus, die anderen Substanzen verfügen über hormonell wirksame Eigenschaften (endokrine Disruptoren), sind krebserregend, sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB) und atemwegssensibilisierend.
Neben Bisphenol A handelt es sich um Substanzen, die unter anderem als Stabilisatoren, Flammschutzmittel oder Lösungsmittel verwendet werden. Einige der Stoffe werden derzeit zwar nicht in der EU produziert. Mit ihrer Aufnahme in Anhang XIV will die ECHA jedoch verhindern, dass Hersteller sie als Substituenten für andere Stoffe in Betracht ziehen.
Wollen Produzenten Stoffe verwenden, die auf der Autorisierungsliste stehen, müssen sie die Verwendung zunächst bei der ECHA beantragen. In ihrem Zulassungsantrag müssen sie die Gesundheits- und Umweltrisiken des Stoffes bewerten und mögliche Alternativen betrachten.
Die Kategorisierung der Stoffe stand vergangenes Jahr im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zur Debatte. Im Juni äußerten sich die Mitgliedstaaten zur Aufnahme der Stoffe in die Autorisierungsliste. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme der Stoffe in den Anhang XIV und die konkreten Daten, ab denen Unternehmen eine Verwendung bei der ECHA beantragen müssen, treffen Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament. [km]
Liste der für die Autorisierungsliste vorgeschlagenen Stoffe
Ankündigung ECHA