EU-Gericht lässt Klimaklage zu

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Montag der Klage von zehn Familien gegen das EU-Parlament und den Ministerrat stattgegeben. Die 2030-Klimaziele der EU kommen somit auf den juristischen Prüfstand.
Zehn Familien aus sechs EU-Staaten, Kenia und Fidschi sowie ein Jugendverband des indigenen Volkes der Samen hatten im Mai dieses Jahres beim EuG Klage eingereicht gegen zentrale Klimaschutzgesetze der EU.
Die Kläger*innen sind der Auffassung, dass das 2030-Ziel der EU, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern, zu niedrig ist – angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels. Die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Eigentum und Arbeit können nicht geschützt werden.
Die Klage bezieht sich auf die Richtlinie des Emissionshandelssystems (EU-ETS) für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030), die Klimaschutz-Verordnung (vormals Lastenteilung, Effort Sharing Regulation) 2021 bis 2030 und die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Die Kläger*innen wollen erreichen, dass das EU-Parlament und der Rat diese gerade erst beschlossenen Gesetze annullieren.
Viele Klima- und Umweltschutzorganisationen, darunter das Climate Action Network (CAN) Europe, Germanwatch und Protect the Planet, aber auch Wissenschaftler*innen und Bürger*innen unterstützen die Klage. Gerichtlich vertreten werden die Kläger*innen durch die Umweltrechtsanwälte Roda Verheyen, Gerd Winter und Hugo Leith.
Sowohl das EU-Parlament als auch der Ministerrat haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Anklage zu reagieren. [aw]
EuG Rechtssache T-330/18 (Seite 40-42 im PDF)
Reaktion CAN Europe