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EU-Mitgliedstaaten senken Grenzwert von Benzol
EU-News | 04.05.2015
#Chemikalien

EU-Mitgliedstaaten senken Grenzwert von Benzol

Benzol kann in höheren Konzentrationen wieder eingesetzt werden, wenn die Volumengrenze eingehalten wird. Das hat ein Expertenkomitee der EU-Mitgliedstaaten vergangene Woche entschieden und ermöglicht es damit der EU-Kommission, dem Chemikalienregister REACH eine Ausnahme hinzuzufügen.

Bisher durften laut REACH-Regulierung der Volumen- sowie Gewichtanteil für Benzol in einem Gasgemisch 0.1 Prozent nicht überschreiten. Jetzt dürfen die Konzentrationen beim Gewicht höher liegen.

Benzol gilt als Krebserreger und Mutagen und ist in Motorenbenzin enthalten. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kam jedoch vergangenen November in einer Studie zu dem Schluss, dass ein Gewichtanteil von Benzol über 0.1 Prozent, aber unter demselben Volumenanteil, in einem Gasgemisch kein Risiko für den Menschen darstellt.

So können 1.06 Milliarden Euro eingespart werden, die sonst in die Reduktion von Benzol in Gasgemischen hätten investiert werden müssen, so die EU-Kommission in ihrem Regulierungsvorschlag, den sie nach der Abstimmung veröffentlichte.

Die Änderung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. [es]

Regulierungsvorschlag der Kommission (engl.)

Abstimmungsergebnis der Mitgliedstaaten

RAC-Bericht (engl.)

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