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EU-Parlament verabschiedet Verordnung für das Wohlergehen von Hunden und Katzen
EU-News | 06.05.2026
#Tierschutz

EU-Parlament verabschiedet Verordnung für das Wohlergehen von Hunden und Katzen

Katze sitzt auf einem liegenden Hund
© Glomad Marketing/unsplash

Für Hunde und Katzen sollen künftig EU-einheitliche Schutzstandards gelten. Durch neue Kontrollmöglichkeiten beim grenzüberschreitenden Handel mit Tieren sollen Tierquälerei sowie illegale Zucht eingedämmt werden.

Am 28. April hat das EU-Parlament die neue „Verordnung über das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen“ mit 558 Stimmen angenommen. Im nächsten Schritt muss nun noch der Rat die Verordnung formal bestätigen, sodass sie voraussichtlich im Sommer in Kraft treten kann. Den Mitgliedstaaten bleibt weiterhin freigestellt, strengere Regeln auf nationaler Ebene zu erlassen.

Die wichtigsten Aspekte der neuen Vorschrift:

  • Mindeststandards für die artgerechte Haltung und Ernährung, die tierärztliche Versorgung und den allgemeinen Schutz vor Misshandlung werden festgeschrieben. 
  • Katzen und Hunde müssen zukünftig einen identifizierenden Mikrochip erhalten, der in einer Datenbank registriert wird. Für private Tierhalter*innen gilt die Regelung für Hunde nach zehn, für Katzen nach 15 Jahren. Handel, Züchter*innen und Tierheime müssen die Regel bereits nach 4 Jahren anwenden. Die Herkunft jedes Tieres von einer Händlerin oder einem Züchter soll somit gewährleistet werden.
  • Die nationalen Datenbanken sind EU-weit verknüpft. Auch Onlineplattformen für Tierhandel müssen sich diesem System anpassen. Hunde und Katzen, die in die EU eingeführt werden, müssen gechipt und rechtzeitig registriert sein. Tiere, die zu Handelszwecken eingeführt werden, müssen entsprechend der Verordnung aufgezogen worden sein.
  • Ausnahmen gelten für Katzen auf Bauernhöfen, Hütehunde sowie Diensthunde bei Zoll, Militär oder Polizei.
  • Inzucht zwischen verwandten Tieren sowie die Zucht von Hybridtieren durch Kreuzung mit Wildkatzen oder Wölfen werden verboten.
  • Qualzucht wird verboten und Tiere mit Verstümmelungen dürfen nicht bei Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben gezeigt werden. Zudem müssen Stachel- und Würghalsbänder künftig über spezielle Sicherheitsvorrichtungen verfügen.

Tierschutzorganisationen begrüßen die Entscheidung, kritisieren aber auch Lücken

Der Deutsche Tierschutzbund bezeichnet die Verordnung als einen „Meilenstein für den Tierschutz in Europa“. Die neuen Haltungs- und Zuchtvorgaben könnten den Betrieb von sogenannten „Welpenfarmen“ erschweren. Dennoch gibt es Kritik: Die Regelungen zur Qualzucht seien noch zu unkonkret und müssten erst durch weitere Verordnungen präzisiert werden. Zudem werden die Ausnahmen für Diensthunde und Hofkatzen als potenzielle Schwachstellen gesehen. 

Auch VIER PFOTEN sieht eine Chance in der neuen Transparenz. Gerald Neubauer, Kampagnenverantwortlicher bei VIER PFOTEN, betont: „Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht macht es für illegale Züchter:innen und Verkäufer:innen sehr schwer, ihrem perfiden Geschäft anonym nachzugehen.“

Die Eurogroup for Animals mahnt derweil an, dass die langen Übergangsfristen durch hohe nationale Standards ausgeglichen werden sollten. Zudem sei ein wirksames Populationsmanagement, etwa durch Sterilisationsprogramme, weiterhin von zentraler Bedeutung. [md]

 

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