EuGH: Malta und Maltas Finkenjäger handeln illegal

Im Herbst dürfen auf Malta sieben verschiedene Finkenarten per Falle oder Netz gefangen werden. Doch das Einfangen von Buchfink, Stieglitz & Co. verstößt gegen EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil entschieden. Die maltesische Regierung hatte 2014 und 2015 Ausnahmeregelungen erlassen, die 4.000 Lizenzinhabern beziehungsweise mehr als 6.400 registrierten Fangeinrichtungen unter bestimmten Bedingungen den Fang dieser wildlebenden Vögel erlaubt.
Der EuGH urteilte jedoch, dass die Regelung dem geltenden EU-Recht widerspricht und auch die Bedingungen nicht rechtskonform sind. Beispielsweise dürften Abweichungen von der EU-Vogelschutzrichtlinie nur erlaubt werden, wenn es um "geringe Mengen" gehe, ansonsten könne "eine Entnahme von Vögeln zu Freizeitzwecken nicht als vernünftig angesehen werden". Geklagt hatte die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren.
Der NABU begrüßte diese Entscheidung "als wichtigen Schritt für die konsequente Umsetzung des Vogelschutzes in Europa". Der Naturschutzverband und seine Schwesterorganisation BirdLife Malta forderten, dass die EU-Kommission neben der Regelung zum Finkenfang auch zwei weitere dubiose maltesische Ausnahmegenehmigungen vor den europäischen Gerichtshof bringen muss: den Netzfang von Singdrosseln und Goldregenpfeifern und den Frühjahrsabschuss von Turteltauben und Wachteln. Diese drei Ausnahmegenehmigungen seien es, die derzeit der illegalen Jagd auf Malta Tür und Tor öffneten und eine Kontrolle der Schutzbestimmungen fast unmöglich machten. Zudem gebe es immer wieder zahlreiche Fälle geschützter Arten, die während der üblichen Jagdsaison im Herbst illegal geschossen würden. [jg]