Netzwerk-Tagung "Spannungsfeld Erneuerbare Energie und Schutz der Biodiversität"
Termindetails
Tagungsort: Johannes Kepler Universität Linz/Österreich (und hybrid)
Klimaschutz ist angesichts der fortschreitenden Klimakatastrophe eines der zentralen und drängendsten Themen unserer Zeit. Im Pariser Klimaschutzabkommen wurde vereinbart, die globale Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dies ist nur über eine drastische Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen und den schnellstmöglichen Übergang zu einer auf erneuerbare Energien gestützten Energieversorgung zu erreichen. Internationale Verpflichtungen zum Ausbau erneuerbarer Energien ergeben sich insbesondere aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls.
Auch in Europa muss der Ausbau erneuerbaren Energien forciert werden. Die EU hat sich mit dem 2021 in Kraft getretenen Europäischen Klimagesetz (VO [EU] 2021/1119) verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als verbindliches Zwischenziel sind die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Der russische Angriff auf die Ukraine hat in der Europäischen Union zudem den politischen Willen gestärkt, die Abhängigkeit von Gasimporten aus Russland und von fossilen Brennstoffen insgesamt durch einen noch rascheren Ausbau der erneuerbaren Energien zu verringern. Am 22. Dezember 2022 wurde hierzu eine „Dringlichkeitsverordnung“ (VO (EU) 2022/2577) verabschiedet, die in bestimmten Fällen eine Ausnahme von den umweltbezogenen Prüfungspflichten ermöglicht.
Neben dem Klimawandel stellt der auch der anhaltende Verlust an Biodiversität ein globales Problem von zentraler Bedeutung dar. Auf der 15. Weltnaturkonferenz (CBD COP 15) im kanadischen Montreal wurde im Dezember 2022 eine globale Vereinbarung zum Schutz, zur nachhaltigen Nutzung und zur Wiederherstellung der Natur beschlossen. Ein wesentliches Ziel dieser Vereinbarung ist es, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche bis 2030 unter einen effektiven Schutz zu stellen, um so dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Diesen Vorschlag verfolgt auch die Europäische Union mit dem Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (COM(2022) 304 final).
Angesichts des Artensterbens und des Verlustes an Biodiversität dürfen Klima- und Biodiversitätsschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen zusammen gesehen werden. Der Schutz des Klimas darf nicht auf Kosten der Biodiversität erfolgen. Es ist daher geboten, Schutzkonzepte zu entwickeln, mit denen den natur- und artenschutzrechtlichen Belangen beim Ausbau der erneuerbaren Energien Rechnung getragen wird. Die Tagung soll beleuchten, welche unionsrechtliche Vorgaben im Bereich Natur- und Artenschutzrecht mit einem forcierten Ausbau der Erneuerbaren Energien konfligieren und Lösungswege aufzeigen.
Ziel der Veranstaltung Ziel der geplanten Veranstaltung ist die Darlegung der (europäischen) gesetzlichen Vorgaben und die sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten bzgl. der Nutzung der Erneuerbaren Energien und dem Schutz der Biodiversität.
Die Fragestellung betrifft den gesamten Raum der Europäischen Union, daher soll länderübergreifend über Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden.
Darüber hinaus soll neben einer Unterstützung von NGOs durch Wissensvermittlung auch einen Beitrag zur Politikberatung geleistet werden und durch die Zusammenführung einzelner Akteure der internationale Erfahrungsaustausch belebt werden..
Veranstalter:
Das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen und das Institut für Umweltrecht (IUR) der Johannes Kepler Universität Linz, in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag, veranstalten gemeinsam – gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt – diese Netzwerk-Tagung.