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Internationaler Artenschutz kommt voran
EU-News | 30.10.2017
#Biodiversität und Naturschutz

Internationaler Artenschutz kommt voran

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Es gibt gute Nachrichten für Walhaie, Löwen, Schimpansen und Giraffen. Sie und 30 weitere Tierarten stehen nun unter besonderem Schutz und sind entweder in Anhang I oder Anhang II der Bonner Konvention gelistet. Die Organisation Pro Wildlife nannte die Ergebnisse "bahnbrechende Erfolge für Wildtiere". Die Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) hat vom 23. bis 28. Oktober in Manila, Philippinen, getagt. Unter dem Motto "Ihre Zukunft ist unsere Zukunft – Nachhaltige Entwicklung für Wildtiere und Menschen" und erstmals im asiatischen Raum fand die bisher größte Versammlung der Parteien statt.

Ergebnisse sind unter anderem:

Haie: Walhaie sind in den Anhang I der Konvention aufgenommen worden. Anhang I listet die gefährdeten sowie die vom Aussterben bedrohten Tierarten auf - diese sind besonders streng zu schützen, das gilt auch für ihre Lebensräume. Drei weitere Haiarten - Engelhai, Blauhai und Schwarzhai - stehen nun im Anhang II der Konvention. Anhang II erfasst die Arten, die sich in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinden und für die eine internationale Zusammenarbeit erforderlich ist. Der WWF begrüßte die Listung, forderte allerdings konkrete regionale Schutzmaßnahmen. Die Aufnahme neuer Spezies in das CMS-Dokument könne nur ein erster Schritt sein. Um Haie und andere Fischarten wirklich zu schützen müsse vor allem die Überfischung beendet werden.

Großkatzen: Löwen und Leoparden stehen nun in Anhang II. Hier war die Diskussion so kontrovers, dass es erstmals in der Geschichte der CMS eine Abstimmung gab. Diese umfasste auch den Status von Giraffen und Schimpansen.

Giraffen sind nun in Anhang II aufgeführt. Die Bestände sind in Afrika zwar noch recht hoch, aber schrumpfend.

Schimpansen sind in beiden Anhängen aufgelistet - Uganda wurde von 71 anderen Staaten überstimmt.

Alle Vorschläge für Vogelarten zur Aufnahme in die Anhänge wurden beschlossen. Auf Anhang I stehen nun der Steppenadler, vier asiatische Geierarten, fünf Sub-Sahara-Geierarten, der Bartgeier und der Weißbauch-Fregattvogel (Fregata andrewsi). Weißkappennoddi (Anous minutus), Schwefelammer (Emberiza sulphurata) sowie zwei Würgerarten sind neu in den Anhang II aufgenommen worden. Die EU hatte im Herbst (EU-News 01.09.2017) die Aufnahme der Vogelarten Lanius excubitor excubitor (Raubwürger) und Lanius minor (Schwarzstirnwürger) für Anhang II beantragt.

Der sehr seltene Gobi-Bär ist ebenfalls im Anhang I gelistet. Die Regierungen wollen außerdem beim Lärmschutz für Wale, Delfine und andere Meerestiere besser zusammenarbeiten. Auch die Vermeidung von Müll in den Ozeanen soll zukünftig verstärkt sowie negative Auswirkungen bei der Erzeugung erneuerbarer Energien und dem Klimawandel auf wandernde Tierarten verringert werden.

Die Konvention umfasst 126 Staaten sowie die EU. Alle drei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsparteien statt. [jg]

Offizielle Internetseite: www.cms.int mit Presseinfo zu den Ergebnissen

Ausführliches Konferenztagebuch von Pro Wildlife

WWF-Reaktion

Hintergrundseite des Bundesumweltministeriums

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