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Atlantik, Nordsee und der Aal - Fangquoten 2018
EU-News | 07.11.2017
#Wasser und Meere

Atlantik, Nordsee und der Aal - Fangquoten 2018

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c. pixabay

Die Kommission hat Fangmöglichkeiten für 2018 im Atlantik und in der Nordsee vorgeschlagen. Der Vorschlag enthält Fangquoten für 78 kommerziell genutzte Fischarten. Für 53 Bestände wird die Fangquote entweder erhöht oder bleibt unverändert, für 25 Bestände wird sie verringert. Außerdem soll es ein Fangverbot für den Europäischen Aal in allen Unionsgewässern geben. In bestimmten Gewässern sollen im kommenden Jahr Null-Fangquoten für Scholle und Wittling gelten. Am 11./12. Dezember will der EU-Fischereirat entscheiden, ab dem 1. Januar 2018 würde die Regelung gelten. Die Meeresschutzorganisation Oceana fordert einen "radikalen Wandel weg von der Überfischung hin zu nachhaltiger Fischerei".

  • Vorgeschlagene Erhöhungen: Für 19 Bestände wie Kaisergranat in der Nordsee, 4 Seezungenbestände und 3 Schollenbestände in den nordwestlichen Gewässern sowie Butte in den südwestlichen Gewässern schlägt die EU-Kommission vor, die zulässige Gesamtfangmenge zu erhöhen. Für den Seezungenbestand im Golf von Biskaya, Seezunge im östlichen Ärmelkanal und Stöcker im westlichen Atlantik wird die Fangmenge ebenfalls erhöht.
  • Bei 14 Beständen bleiben die Fangmengen gegenüber dem Vorjahr unverändert.
  • Verringerungen der Fangmengen soll es für 25 Bestände geben, mehrheitlich beträgt die Reduktion weniger als 20 Prozent. Für Scholle in der Keltischen See sowie Wittling westlich von Schottland und in der Irischen See wird vorgeschlagen, die TAC auf null festzusetzen.
  • Die Befischung von Aal soll in allen Unionsgewässern verboten werden, weil wissenschaftliche Gutachten für diese Fischarte einen erheblichen Erholungsbedarf sehen.
  • Bei Beständen, für die wissenschaftliche Daten fehlen, folgt der Kommissionsvorschlag dem Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), wonach die Fangmengen um maximal 20 Prozent reduziert oder angehoben werden sollten.

Die in der EU festgelegten zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches – TACs) sollen sowohl dafür sorgen, dass die Fischbestände der kommerziell genutzten Arten gesund erhalten werden als auch dafür, dass die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen kann, ohne die Bestände langfristig zu gefährden. Die jeweilige Gefährdungseinschätzung ist jedes Jahr heiß umstritten, der ICES liefert wissenschaftliche Empfehlungen, die mal mehr, mal weniger beachtet werden. Die Gewinne im Fischerereisektor werden für 2017 auf 1,5 Milliarden Euro geschätzt. Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) gibt vor, dass bis spätestens 2020 alle Bestände nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrages (MSY) bewirtschaftet und die mehrjährigen Bewirtschaftungspläne auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände ausgedehnt werden.

Die Meeresschutzorganisation Oceana fordert die EU-MinisterInnen dringend auf, die verbindliche Frist bis 2020 einzuhalten, damit alle Fischbestände auf einem nachhaltigen Niveau befischt werden können. Derzeit stünden nur 14 Bestände in Einklang mit der GFP. Oceana fordert die Festlegung von Fanggrenzen basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Annahme von Sofortmaßnahmen, einschließlich der Schließung von Fischereien für die Bestände, die die Frist für 2020 nicht einhalten werden. 41 Prozent der Fischbestände im europäischen Atlantik - einschließlich der Nordsee - seien überfischt, kritisiert die Organisation. [jg]

Pressemitteilung der EU-Komission

Reaktion von Oceana

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