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Lebensmittelverpackungen: Weichmacher Bisphenol A bleibt erlaubt
EU-News | 11.01.2018
#Chemikalien

Lebensmittelverpackungen: Weichmacher Bisphenol A bleibt erlaubt

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© pixabay

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag einen Entwurf der Kommission angenommen, der eine Verringerung der Grenzwerte von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen vorsieht.

Nur 17 der 60 Parlamentarier*innen des Umweltausschusses stimmten für den Antrag, den Weichmacher Bisphenol A in Materialien mit Lebensmittelkontakt gänzlich zu verbieten. BPA wurde von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA als hormonverändernd und als schädlich für die Fortpflanzung eingestuft und gilt als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) (s. EU-Umweltnews vom 22.06.2017).

Stattdessen stimmte der Umweltausschuss für den Gesetzesentwurf der Kommission. Dieser sieht vor, die Grenzwerte für BPA in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, von 0,6 mg auf 0,05 mg pro kg zu senken. In Plastikmaterialien, die Lebensmittel für Säuglingen und Kleinkindern beinhalten, ist BPA verboten.

EU-Parlamentarier Martin Häusling hatte den Verbotsantrag mitinitiiert und ist enttäuscht vom Abstimmungsergebnis: „Bisphenol A muss aus Lebensmittelverpackungen verbannt werden. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Chemikalie nicht von der Verpackung in das Lebensmittel und von diesem in unseren Körper übergeht […] Selbst kleinste Mengen des Stoffes können in unser empfindliches Hormonsystem eingreifen und dort zu dauerhaften Veränderungen führen.“

Die Europaabgeordnete Susanne Melior (S&D, Deutschland) wies daraufhin, dass sie ein generelles BPA-Verbot in Lebensmittelverpackungen zwar befürwortet. Eine Zustimmung zur Resolution zum Totalverbot hätte allerdings dazu geführt, dass eine Neuregelung mit geringeren BPA-Gehalten und das Verbot von BPA in Plastikmaterialien bei Kleinkind- und Säuglingsnahrung verzögert worden wäre. Stattdessen wären die jetzigen Regelungen weiter in Kraft, bis ein neuer Gesetzesvorschlag der Kommission auf dem Tisch läge. Und damit würde aus Meliors Sicht ein geringerer Gesundheitsschutz insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gelten.

Die Umweltorganisation HEAL (Health and Environment Alliance) sieht die EU in der Pflicht, die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen und verweist auf bereits bekannte Alternativen zum schädlichen BPA und positive Erfahrungen in Frankreich, wo der Weichmacher in Lebensmittelverpackungen seit 2015 verboten ist. [km/jg]

Entwurf der Kommission

Pressemitteilung von Martin Häusling

Pressemitteilung der Health and Environment Alliance

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