Weniger giftige Chemikalien in Kleidung und Schuhen
Der REACH-Regelungsausschuss aus Vertreter*innen der Mitgliedstaaten hat sich vergangene Woche für ein Verbot von 33 gesundheitsschädlichen Substanzen in Textilien ausgesprochen.
Der Beschränkungsvorschlag bezieht sich auf krebserregende, DNA- und fortpflanzungsschädliche Stoffe (CMR-Substanzen), die nicht mehr in Kleidung, Schuhen und anderen Textilien enthalten sein dürfen. Betroffen sind Cadmium, Chrom, Arsen, Blei und dessen Verbindungen, verschiedene polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Phthalate, das Lösungsmittel Dimethylacetamid und bestimmte Färbemittel. Bisher gelangen die Substanzen während des Produktionsprozesses in die Textilien oder werden nach der Fertigung hinzugefügt, um beispielsweise Kleidung am Einlaufen zu hindern oder knitterfreie Stoffe zu erhalten.
Im Vorfeld der Ausschusssitzung hatte ein Bündnis aus Umweltverbänden gefordert, alle etwa 300 CMR-Substanzen zu verbieten. Entsprechend enttäuscht ist Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC, von dem Vorschlag: „Die EU hat eine Möglichkeit verpasst, Konsument*innen besser zu schützen. Das Verbot der knapp über 30 giftigen Substanzen ist ein guter Start, greift in Hinblick auf die ursprünglich in Betracht gezogene Anzahl aber zu kurz. Die Entscheidung wird noch einige giftige Substanzen erlauben, beispielsweise in Baby- und Kinderkleidung.“
Die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Danach tritt er innerhalb von zwei Jahren in Kraft. [km]