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EuGH erschwert verdeckte Abfallexporte
EU-News | 12.07.2019
#Kreislaufwirtschaft

EuGH erschwert verdeckte Abfallexporte

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c. Pixabay

Defekte Elektrogeräte, die in Drittstaaten exportiert werden, müssen auf überzeugende Weise für die Wiederverwendung vorbereitet werden, damit sie rechtlich nicht als Abfall gelten. Zu dem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Anfang Juli urteilten die Richter*innen gegen ein niederländisches Unternehmen, das beschädigte und veraltete Produkte nach Tansania verschickt hatte. Dass es die Waren nicht bei den zuständigen Behörden als Abfall deklariert hatte, wie es in der Verordnung zur Verbringung von Abfällen vorgesehen ist, begründete es damit, dass es sich um normale, verkaufsfähige Produkte gehandelt habe. Die Richter*innen stellten nun fest, dass Exporteure in einem solchen Fall nachweisen müssen, dass die Wiederverwendung der Produkte nicht nur möglich, sondern sicher ist. Das heißt, dass entsprechende Inspektionen oder Reparaturen bereits vor dem Export durchgeführt und die Produkte so verschickt werden müssen, dass der Transport sie nicht weiter beschädigt. [km]

Urteil des EuGH

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