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Recht auf Reparatur auf der Zielgeraden
EU-News | 25.04.2024
#Kreislaufwirtschaft

Recht auf Reparatur auf der Zielgeraden

Miniaturarbeiterfiguren reparieren defektes Mainboard vom Computer
© AdobeSotck/ cmnaumann

Das EU-Parlament hat am 23. April mit 584 Ja- zu 3 Nein-Stimmen bei 14 Enthaltungen die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur beschlossen (angenommener Text). Umweltorganisationen begrüßten den Beschluss, sehen aber nach wie vor viel Luft nach oben.

Das Reparieren von bestimmten Produkten soll künftig einfacher und erschwinglicher sein. Hersteller müssen Produkte wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones auch nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume reparieren. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen haben. Es werden Reparaturanreize wie Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen eingeführt und Online-Plattformen sollen bei der Suche nach Reparaturbetrieben vor Ort und nach Verkäufern generalüberholter Geräte unterstützen.

Eine politische Einigung hatte es im Februar bereits im Trilog zwischen den EU-Institutionen gegeben (EU-News 02.02.2024). Nach der Abstimmung im Plenum fehlt nur noch die formale Billigung des Rates und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Dann haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Reaktion: Erster guter Schritt, aber dennoch eine „verpasste Chance“ für einen wirklich fairen Reparaturmarkt

Der Runde Tisch Reparatur und die europäische Koalition Right to Repair Europe (R2R) reagierten einerseits positiv auf das neue Gesetz. Es könne „günstigere Reparaturen für ausgewählte Produkte ermöglichen“. Auch die Vorschriften über angemessene Preise für Ersatzteile sowie das Verbot von Softwarepraktiken, die eine unabhängige Reparatur und die Verwendung kompatibler und wiederverwendeter Ersatzteile verhindern, wurden begrüßt.

Allerdings habe die EU eine große Chance verpasst, einen wirklich fairen Reparaturmarkt in Europa zu schaffen und erschwingliche Reparaturlösungen für die Mehrheit der Produkte auf dem europäischen Markt zu gewährleisten. Durch den engen Anwendungsbereich seien nur wenige Produkte einbezogen, zudem gebe es viele Schlupflöcher.

Die EU-Kommission müsse Leitlinien für eine klare Definition nachliefern, was „angemessene“ Preise für Ersatzteile seien und nach den EU-Wahlen im Juni vor allem Reparaturanforderungen für weitere Produkte entwickeln.

Die Mitgliedstaaten müssten die Vorschriften nunmehr schnell umsetzen, vor allem das Verbot reparaturfeindlicher Praktiken und die Einführung nationaler finanzieller Anreize für Reparaturen. Die Koordinatorin des Runden Tisch Reparatur, Katrin Meyer, sagte: „Jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug: Es liegt an ihnen, das abgeschwächte europäische Recht auf Reparatur so auszugestalten, dass die Reparatur-Infrastruktur vor Ort sich verbessert und Bürger*innen eine breite Auswahl guter Reparaturmöglichkeiten nutzen können.“

Neben der rechtssicheren Umsetzung der europäischen Vorgaben seien sie nun verpflichtet, mindestens eine nationale Fördermaßnahme einzuführen. Der Reparaturbonus habe sich in einigen europäischen Ländern wie Frankreich und Österreich bereits als erfolgreiches Anreizsystem erwiesen, um Reparaturen erschwinglicher und zugänglicher zu machen. „Die deutsche Bundesregierung und andere Mitgliedstaaten sollten ihrem Beispiel folgen und einen nationalen Reparaturbonus einführen, der idealerweise durch Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung finanziert wird”, so Meyer abschließend. [jg]

EU-Parlament: Recht auf Reparatur: Reparieren einfacher und attraktiver machen

Runder Tisch et al.: Guter Anfang, aber zu wenig Produkte: EU-Recht auf Reparatur nicht ausreichend

R2R: Ausführliche Gesetzesanalyse (engl.)

Wissenschaftlicher Dienst im EU-Parlament: Briefing.

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